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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor urs uri am 30. Januar 2018
12870 Leser · 11 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Nachzug

Seher geehrte Frau Bundeskanzlerin,

Kreisverwaltung Pinneberg spricht von Härtefällen für Kinder, die ohne Mutter hätten aufwachsen müssen und deswegen

Behörde erlaub : "..Syrer dürfen ihre Zweitfrauen nachholen". (Hamburger Abendblatt" 26.01.18)"

Wieso wird das akzeptiert?

Langsam wird der Bürger- der jeden Tag um seine Existenz bangen muss obwohl er jeden Tag zu Arbeit geht -
der immer die CDU gewählt hat... sich das überlegen müsse.

mfg
urs uri

In Dänmark:

https://nixgut.wordpress.com/2016/05/30/asyl-irrsinn-syri...

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 02. März 2018
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Uri,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Sie sprechen eine Entscheidung an, die die Ausländerbehörden im Kreis Pinneberg (Land Schleswig-Holstein) getroffen haben. Im konkreten Fall hatten sie zunächst den Familiennachzug von vier weiteren Kindern eines schutzberechtigten Flüchtlings genehmigt und dann die Mutter jener Kinder - seine Zweitfrau - zum Wohl der Kinder nachgeholt.

Mehrehen sind zwar in Syrien erlaubt, in Deutschland aber bekanntermaßen verboten. Im deutschen Aufenthaltsgesetz ist ein Nachzug von Zweitehegatten einer polygamen Ehe daher grundsätzlich ausgeschlossen. Denn die Vorschrift des § 30 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz besagt eindeutig: Eine Aufenthaltserlaubnis darf nur für einen Ehegatten des Ausländers erteilt werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__30.html

In Einzelfällen kann jedoch der Nachzug dann erlaubt werden, wenn dies zur Vermeidung einer „außergewöhnlichen Härte“ erforderlich ist. Das kann unter Umständen der Fall sein, wenn Kinder ohne ihre leibliche Mutter in Deutschland aufwachsen müssen. Die Ausländerbehörden sind verpflichtet, jeden Einzelfall ausführlich zu prüfen und das Wohl der Kinder bei ihren Abwägungen in den Mittelpunkt zu stellen.

Offenkundig sind die Behörden im Kreis Pinneberg zu einer solchen Ausnahmeentscheidung gelangt, da sie die Voraussetzung für einen Härtefall mit "engen verwandtschaftlichen Beziehungen" als gegeben anerkannt haben.

Hierbei ist ausdrücklich zu betonen, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung ohne Mitwirkung des Bundes handelt. Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass wir die Entscheidung ohne Kenntnis der genauen Sachlage und mangels Zuständigkeit nicht weiter bewerten oder gar kommentieren.

Der Kindernachzug im Allgemeinen richtet sich übrigens nach § 32 Aufenthaltsgesetz. Dabei ist nicht entscheidend, ob die Kinder solche von Zweitfrauen sind. Maßgeblich ist allein, ob sie die Kinder des in Deutschland Aufenthaltsberechtigten sind und dieser personensorgeberechtigt ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (11)Schließen

  1. Autor Doris Reichling
    am 30. Januar 2018
    1.

    Darüber habe ich heute auch gelesen, es hat mir die Sprache verschlagen!
    Seit heute weiss ich, was "Härtefallregelung für Flüchtlinge" bedeutet, wieder etwas gelernt! Nein, Bigamie wird in Deutschland nicht gefördert, dafür nennt man es anders - Härtefall für die Kinder, die sonst hätten ohne ihre Mutter aufwachsen müssen. Das Ergebnis ist für MICH das gleiche, 2 Syrer konnten ihre Zweitfrauen nachholen............
    Geht's noch schlimmer? - Ja es geht noch schlimmer!
    In RLP soll ein syrischer Muslim mit 4 Frauen und 23 Kindern leben, die Frauen mit ihren Kindern wurden auf verschiedene Gemeinden verteilt, damit die Bürger nicht das ganze Ausmaß sehen, gibt vielleicht doch schlechte Stimmung beim Volk..... Der Syrer muss angeblich alle seine Frauen gleich behandeln, an Arbeit ist da natürlich nicht zu denken........
    Habe gelesen, dass sich die syrischen Männer nur dann mehrere Frauen nehmen können, wenn sie auch für ihren Unterhalt aufkommen können. Das brauchen die in Deutschland lebenden Syrer bzw. andere Nationalitäten nicht, bei uns werden sie vom Sozialsystem finanziert, d.h. von unseren Steuergeldern, die wir jeden Monat abgezogen bekommen.
    Wir können uns hier die Finger wund schreiben, es passiert nichts. Ich komme mir so was von vereppelt vor von unseren Politikern.

  2. Autor Christian Adrion
    am 31. Januar 2018
    2.

    Die Politik stellt zweifelsfrei unsere Kultur zur Disposition. Das ist eine Schande, die in der Geschichte ihres gleichen sucht.

  3. Autor ines schreiber
    am 31. Januar 2018
    3.

    Doris..
    Im ganzen Bundesgebiet leben Muslime mit mehreren Frauen...
    Zwangsehen... in mit minderjährigen , Kindern...
    Beschneidungen Mädchen , Jungs...
    Tiere Schächten

    Das läuft seit Jahren in Deutschland und der EU es wird geduldet

  4. Autor Karin Kampmann
    am 31. Januar 2018
    4.

    da kommen Männer, die dann zuerst ihre Hauptfrau samt Kindern nachholen. Anschließend stellen sie fest, dass sie ihre übrigen Kinder vermissen und diese vermissen dann natürlich ihre Mütter. Zwansläufig müssen dann alle nach Deutschland. Abgesehen davon, dass mir die Mentalität nicht liegt, dass sie anscheinend nicht davor zurückschrecken, ihre Familien schutzlos in Lebensgefahr zurückzulassen - ohne Gefahr gäbe es ja keinen Schutzgrund... - sollen wir vermutlich dankbar sein, dass von diesen Muster-Ehemännern eventuell weniger Gefahr ausgeht, als von Singlemännern.
    Aber alles wird ja mit Religion begründet -
    Vor allem von "Gutmenschen", die ihrerseits wahrscheinlich froh sind, dass bei uns keine Inquistionsgerichte mehr stattfinden.

  5. Autor ines schreiber
    am 01. Februar 2018
    5.

    Was ich bisher über diesen Fall lesen konnte ist...
    Syrer lebt mit Frau und vier Kindern in Deutschland.. jetzt durfte er seine zweite Frau mit ihren 4 Kindern und ihre Mutter ( Oma ) nachholen....

  6. Autor ines schreiber
    am 01. Februar 2018
    6.

    WDR in der Aktuellen Stunde
    Gerade eben lief in der Aktuellen Stunde ein Beitrag zu Familiennachzug Bundestag...
    Natürlich haben sie wieder einen tränenreiches Familienzusammenführung Ding gezeigt... er Syrer lebt in Deutschland , hat auch schon eine Wohnung... wartet nun auf seine Familienzusammenführung... während des Interviews schaut er auf sein smartphone .... und ich weiß jetzt nicht ob er geskypt hat oder ein Video abgespielt hat.... da sah man dann Frau / Kind...
    Und wie soll ich das sagen die waren in einer spitzenmäßig eingerichteten Wohnung... sehr luxuriös

  7. Autor Doris Reichling
    am 01. Februar 2018
    7.

    Ines, ich weiss, ich kenne das Problem. Neu geärgert hat mich, dass das als "Härtefall" durchgeht.
    Ines, ich möchte Ihnen noch DANKE sagen für alle Ihre Unterstütung!!!!

  8. Autor Doris Reichling
    am 01. Februar 2018
    8.

    Fr. Kampmann, haben die Flüchtlinge ihre Familien wirklich den großen Gefahren ausgesetzt, wie man es uns immer zu vermitteln versucht?
    Es gibt bestimmt anständige Kriegsflüchtlinge, die unseren Schutz und unsere Hilfe brauchen, das sollen sie auch haben.
    Aber der Großteil sind Wirtschaftsflüchtlinge, die sich im Schlaraffenland Deutschland in unseren Sozialsystemen ausruhen, sie ausnutzen.
    Selbst die straffällig gewordenen dürfen weiter hier leben........
    Ich habe von diesem Staat nichts geschenkt bekommen, im Gegenteil, ich habe hart geabeitet (hat mir viel Freude gemacht) und kräftig Steuern bezahlt....

  9. Autor ines schreiber
    am 02. Februar 2018
    9.

    Doris kein Problem !
    ist definitiv auch meine Meinung !

  10. Autor Erhard Jakob
    am 21. Februar 2018
    10.

    Die Alt-Parteien bzw. die Etablierten sollten wissen, dass der
    Beitrag/die Frage und auch die 10 Kommentare einzig
    und allein der >Neu-Partei< in die Karten spielt.
    .
    Da bringt es auch nicht, wenn die Alt-Parteien verlangen,
    dass die Neu-Partei vom Verfassungsschutz
    überwacht werden soll.
    .
    Die Alt-Parteien haben mit ihrer falschen Asyl-Politik
    die >Neu-Partei< erst groß bzw. populär gemacht.
    .
    Die >Alt-Parteien< sollten endlich aufwachen und
    aufpassen, damit die Wähler sie nicht in
    die Bedeutungslosigkeit schicken.

  11. Autor Felizitas Stückemann
    am 24. Februar 2018
    11.

    Dann gibt es noch den Analphabeten, der seine Zweitfrau
    schon hier hat, Hartz IV- Empfänger, Arbeitsverweigerer,
    weil er sich um seine Kinder kümmern müsste, der in
    einer Zeitung äußerte, er möchte gerne noch zwei Frauen
    haben mit noch mehr Kindern. Wo bleiben da die Gesetze,
    Frau Dr.Merkel ? Wie wär's mit Abschiebung in ein Land,
    das auch sicher ist und wo solche Regeln möglich sind ?
    Wie wär's, wenn Johannes Wollblod sich einmal hierzu
    äußern würde, oder ist die Vielweiberei in der Demokratie
    Freiheit ??

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