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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor bbb rrr am 17. Oktober 2016
8740 Leser · 0 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Nationale Anstrengung bei Rückführung

Sehr geehrte Frau Merkel,

bei dem Jugendtag der CDU sprachen sie ,dass Deutschland
eine nationale Anstrengung ,bei der Rückführung nicht asylberechtigter Migranten braucht.
Deshalb eine Frage.
Sind die 500 Migranten aus Italien und die 500 aus Griechenland jedes Monat Asylberechtigt?
Oder werden sie nach Deutschland gefahren ,um
nach ein paar Monaten wieder ausgefahren zu werden?
Sind das wieder Menschen ohne Pässe und
Identität?
Wann wurde über diese Maßnahme in unseren
Parlament abgestimmt?
Oder bestimmten sie das allein?

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 18. November 2016
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Hirschbeck,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Mit dem Asylpaket I vom 24. Oktober 2015 und dem Asylpaket II vom 17. März 2016 sind gesetzliche Verschärfungen bei Abschiebungen in Kraft getreten. Im Bereich Abschiebung gilt jetzt: Personen, die abgeschoben werden sollen, darf der Termin ihrer Abschiebung nicht mehr genannt werden. Ärztliche Atteste, die die Abschiebung aus vermeintlichen gesundheitlichen Gründen verhindern, werden besser kontrolliert.

Zur Aufnahme von jeweils bis zu 500 Asylsuchenden pro Monat aus Griechenland und Italien gilt: Besonders belastete EU-Mitgliedstaaten dürfen nicht mit den hohen Flüchtlingszahlen allein gelassen werden. Es ist ein Gebot der Solidarität in Europa, eine faire Lastenteilung zwischen den Mitgliedstaaten zu gewährleisten.

Daher beteiligt sich Deutschland an der Umsiedlung (Relocation) von Schutzsuchenden und kommt seinen Verpflichtungen aus den europäischen Beschlüssen zur Umverteilung nach. Die Bundesregierung erwartet auch von allen anderen Mitgliedstaaten, dass sie ihre Aufnahmeverpflichtungen erfüllen.

Asylsuchende, die für eine Umsiedlung in Frage kommen, werden durch Vertreter des Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen und UNHCR, dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen, über das Relocation-Programm informiert. Das Programm richtet sich an Personen, die aus Herkunftsländern mit 75 Prozent Anerkennungswahrscheinlichkeit kommen.

Die Asylsuchenden werden in Griechenland und Italien überprüft. Vor der Einreise nach Deutschland findet auch eine Überprüfung durch deutsche Sicherheitsbehörden statt.

Grundlage für dieses Umsiedlungsverfahren sind die gültigen EU-Ratsbeschlüsse zur Umsiedlung von Schutzsuchenden aus dem September 2015. Danach sollen 160.000 Schutzsuchende umgesiedelt werden. Deutschland ist verpflichtet, bis September 2017 rund 27.000 Schutzsuchende aufzunehmen, davon rund 10.000 Personen aus Italien und rund 17.000 aus Griechenland. Durch die Änderung des EU-Ratsbeschlusses vom 29. September 2016 besteht darüber hinaus die Möglichkeit, dass Deutschland auch 13.500 Personen aus der Türkei aufnimmt. Mit der Zusage, monatlich jeweils bis zu 500 Umsiedlungsplätze zur Verfügung zu stellen, setzt Deutschland seine Verpflichtungen um.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung