Sehr geehrte Frau Schmidt,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Der demografische Wandel macht es erforderlich, dass Betriebe, Sozialpartner und Politik überlegen müssen: Wie lassen sich Arbeitsbedingungen altersgerecht gestalten, damit auch ältere Erwerbstätige länger im Berufsleben bleiben können?
In den letzten Jahren hat sich bereits einiges getan: Die Zahl der Erwerbstätigen zwischen 55 und 65 Jahren ist von 2005 bis 2011 um fast 1,8 Millionen gestiegen. Dazu haben auch die Programme der Bundesregierung, wie die „Perspektive 50plus“ oder das Programm „WeGebAU“ („Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen“) beigetragen.
Sie können mit Ihrem Arbeitgeber sprechen, welche Möglichkeiten der Um- oder Weiterqualifizierung im Betrieb bestehen. Außerdem ist es wichtig, dass Sie sich von Ihrer örtlichen Arbeitsagentur beraten lassen. Denn die Art der Förderung hängt von Ihren individuellen Voraussetzungen und vom regionalen Arbeitsmarkt ab. Hier können Sie klären, ob auch wegen gesundheitlicher Arbeitseinschränkungen eine berufliche Umorientierung geboten sein könnte. Förderung der beruflichen Weiterbildung: http://www.bmas.de/DE/Themen/Aus-und-Weiterbildung/Weiter...
http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenU...
Beim Programm WeGebAU für Beschäftigte, die über 45 sind, ist es so: Wenn der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fortzahlt, kann die Agentur für Arbeit die Weiterbildungskosten ganz oder teilweise übernehmen. Die Beschäftigten erhalten einen Bildungsgutschein und können unter Weiterbildungsangeboten wählen. Darüber hinaus können z. B. Fahrkosten bezuschusst werden. So können Beschäftigte Teilqualifikationen erwerben oder sogar Berufsabschlüsse nachholen. Weitere Informationen: Broschüre Ratgeber „Erfolgreich arbeiten“ http://www.bundesregierung.de/Content/Infomaterial/BPA/Be...
Sie können natürlich auch in Eigeninitiative außerhalb Ihres Beschäftigungsverhältnisses eine Aus- oder Weiterbildung in Angriff nehmen. Je nach Ihren Voraussetzungen kann die Ausbildung verkürzt werden. Ein Fernstudium neben dem Beruf ist auch eine Möglichkeit. Hier finden Sie Beispiele – nicht nur von jungen - Menschen, die einen Neuanfang gewagt haben: http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenU...
Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen. Eine Rechtsberatung im Einzelfall können wir leider nicht geben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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