Liebe Besucherinnen und Besucher,
seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.
Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Gesundheit
Nichtraucherschutz für Gaststättenangestellte
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
wären Sie bitte so freundlich, mir mitzuteilen, wann Sie die Novellierung des Arbeitsschutzgesetzes, wie angekündigt, in die Wege leiten, so dass Angestellte in Gaststätten auch vor Passivrauchen geschützt werden. Dies haben alle Bundesländer außer Bayern in ihren Nichtraucherschutzgesetzen zu tun versäumt.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Ludger Schiffler
Präsident der NID (Nichtraucher Initiative Deutschland)
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