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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor M. Hohn-Bergerhoff am 10. August 2016
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Die Kanzlerin direkt

Nothelfer bei Deutschen diskriminiert

Sehr geehrte Bundeskanzlerin Frau Merkel,

ist es wahr, dass der Bundesgesetzger durch die Schaffung von § 21 SGB XII

erklärt hat und erklären wollte,

dass Nothelfer, die im Eilfall also bei nicht rechtzeitiger Hilfe durch den Staat (z.B. bei geschlossenen Behörden) Menschen Nahrung bzw. Obdach oder Geld dafür geben, diese

Nothilfe nach § 25 SGB XII

nur noch dann erstattet bekommen, wenn die Betroffenen

Ausländer

oder

Erwerbsunfähige sind?

Welche politischen Ab-/Ansichten stehen dann aber hinter dieser Inländerdiskriminierung?