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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.
Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Die Kanzlerin direkt
Nothelfer bei Deutschen diskriminiert
Sehr geehrte Bundeskanzlerin Frau Merkel,
ist es wahr, dass der Bundesgesetzger durch die Schaffung von § 21 SGB XII
erklärt hat und erklären wollte,
dass Nothelfer, die im Eilfall also bei nicht rechtzeitiger Hilfe durch den Staat (z.B. bei geschlossenen Behörden) Menschen Nahrung bzw. Obdach oder Geld dafür geben, diese
Nothilfe nach § 25 SGB XII
nur noch dann erstattet bekommen, wenn die Betroffenen
Ausländer
oder
Erwerbsunfähige sind?
Welche politischen Ab-/Ansichten stehen dann aber hinter dieser Inländerdiskriminierung?
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