Sehr geehrter Herr Schmidt,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die NPD ist eine antidemokratische, fremdenfeindliche, antisemitische und verfassungsfeindliche Partei. Sie erfüllt damit grundsätzlich die materiellen (inhaltlichen) Voraussetzungen für ein Parteiverbot.
Einen erneuten Verbotsantrag wird es aber nur geben, wenn ein Verbot auch wirklich mit sehr, sehr hoher Wahrscheinlichkeit gelingt. Wir können es nicht riskieren, dass ein Antrag erneut scheitert.
Von den materiellen Anforderungen zu unterscheiden sind die formellen Anforderungen für die erfolgreiche Durchführung eines Parteiverbotsverfahrens. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 18. März 2003 zur Einstellung des NPD-Verbotsverfahrens hohe Hürden aufgestellt. Das betrifft besonders den Einsatz sogenannter V-Leute auf der Leitungsebene der NPD sowie alle Personen, die maßgeblichen Einfluss auf Willensbildung, Handeln und Außendarstellung der Partei haben.
Man ist aber auf Hinweise aus den inneren Zirkeln der NPD angewiesen, um zum Beispiel nachweisen zu können, dass manche NPD-Äußerungen, die ganz harmlos daherkommen, nur ein Täuschungsmanöver sind, um ein Verbot zu vermeiden. Diese Informationen können nur V-Leute liefern, die in der Partei eine Rolle spielen. Die Beweise für die Notwendigkeit eines Verbots müssten auch so untermauert werden, dass die V-Mann-Strukturen nicht aufgedeckt werden müssen.
Die Arbeitsgruppe von Bund und Ländern, die die Kriterien für ein erfolgreiches Verbotsverfahren prüft, wird bis Ende März Vorschläge machen. Erst dann werden Bund und Länder entscheiden, ob sie gemeinsam ein Verbotsverfahren einleiten. Weitere Informationen:
Beschlüsse der Innenministerkonferenz v. 9.12.2011: http://tinyurl.com/75xf3mw
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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