Sehr geehrter Herr Barucker,
vielen Dank für Ihre Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Bundesregierung will den Einsatz der Menschen, die sich gegen das DDR-System aufgelehnt haben, stärker würdigen. Deshalb hat sie die wirtschaftliche Situation der Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR spürbar verbessert: Die Höhe der Opferrente steigt ab 2015 um 50 Euro von derzeit 250 Euro auf 300 Euro im Monat. Politisch Verfolgte, die in der DDR nicht ihren Beruf ausüben konnten, erhalten 30 Euro mehr und damit monatlich 214 Euro.
Die Regelungen berücksichtigen auch die Anerkennung erduldeter Zwangsmaßnahmen. Im 25. Jahr nach der Friedlichen Revolution ist dies ein wichtiges Signal: Es setzt ein Zeichen für die Menschen, die sich mutig für Freiheit, Einheit und Demokratie eingesetzt haben.
Der Bundestag hat am 4. Dezember 2014 das Gesetz zur „Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR“ beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt, so dass es am 1. Januar 2015 in Kraft treten kann.
Voraussetzung für einen Anspruch auf Opferrente und Ausgleichsleistungen ist, dass der Betroffene in seiner wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt ist. Deshalb darf das Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigen.
Der Erhöhungsbetrag soll den betroffenen Menschen in vollem Umfang und ohne Abzüge zugute kommen. Opferrente und Ausgleichsleistungen werden bei einkommensabhängigen Sozialleistungen, also z.B. bei der Gewährung von Grundsicherungsleistungen, nicht als Einkommen angerechnet. Außerdem unterliegen sie nicht der Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung, sie sind steuerfrei und unpfändbar.
Weitere Informationen: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2014/10/...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Kommentare (5)Schließen
am 20. November 2014
1.
am 10. Dezember 2014
2.
am 10. Dezember 2014
3.
am 11. Dezember 2014
4.
am 12. Dezember 2014
5.
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.