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Abstimmungszeit beendet
Autor Jan-Heinz Wieking am 29. Juli 2013
10328 Leser · 5 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Opferschutz statt Täterschutz bei Mobbing und Whistleblowing

Sehr verehrte Frau Bundeskanzlerin,

in jüngster Zeit wurden zu den Themen whistleblowing, Stress und psychische Belastungen am Arbeitsplatz, einige Anträge zur Gesetzgebung in den Bundestag eingebracht. Auch das Thema Mobbing/Bossing gehört zu diesem Komplex, da es leider als Instrument der Personalführung eingesetzt wird:

Der Tenor der Regierungsparteien ist jedoch

die bestehenden Gesetze reichen aus !

Gesetzt den Fall es sei so.

Wie erklären Sie sich dann, dass es laut der IFAK Studie 2007 3,8 Millionen Mobbing Opfer in Deutschland gibt aber trotz "ausreichender Gesetze" bisher kaum bis keine Sanktionen.

Rechtsanwalt Palm brachte diese Situation auf den Punkt:
"Es gibt mithin eine soziologische Fokussierung des Problems, die mit der juristischen Aufarbeitung solcher Fälle aber -aus zahlreichen Gründen- wenig zu tun hat"

Im Internet wurden zahlreiche Mobbingurteile veröffentlicht.
Nur einige wenige wurden positiv für die Kläger entschieden. Whistleblower und kritische Arbeitnehmer verlieren nach wie vor ihren Arbeitsplatz, können sich nicht auf bestehende Gesetze verlassen und werden verfolgt. Viele werden krank.

Somit muss fehlender Schutz der Arbeitnehmer doch zwangsläufig auf die Umsetzung der Gesetze zurückgeführt werden, dass diese "ausreichenden Gesetze" nicht entsprechend angewandt werden um die Verursacher zu bestrafen und die Opfer zu schützen.

Was gedenken Sie dagegen zu tun?
.

Mit freundlichen Grüßen

Jan-Heinz Wieking

Kommentare (5)Schließen

  1. Autor Helmut Krüger
    am 01. August 2013
    1.

    Geehrter Herr Wieking,

    das Entgegenstehende, wie ich das empfinde, ist jenes, dass wir gerade in einem Rechtsstaat - was ich auch sehr gut finde - und im Rechtsstaat eben so lange jemand als unbescholten gilt, so lange ihm das Vorgeworfene nicht bewiesen wird. Das zögernde Haltung gegenüber Mobbing liegt zweifellos in der mangelnden Beweisbarkeit, wenn es gerade Kollegen sind, die da ins gleiche Horn blasen.

    Eine Umdrehung der Beweispflicht - hypothetisch angenommen - dass derjenige, dem etwas vorgeworfen wird, beweisen muss,dass er nicht gemobbt hat, würde ich allerdings recht fatal finden. Das würde der Inquisition Tür und Tor öffnen.

    Als ganz gewöhnlicher Bürger, der ich gleich Ihnen bin und hier zuweilen etwas eintrage, sage ich Ihnen, dass auch ich so manchesmal wirklich am Zweifeln bin, ob es gut ist, dass sich der Rechtsstaat oft genug an der Nase rumführen lässt. Nicht von Menschen, die aus Versehen Gesetzesübertretungen machen, sondern ganz bewusst und zwar knapp unterhalb eines Levels.

    Oder sich rausreden. Wenn einer geblitzt wird, geht der keinesfalls in sich und fragt sich, was bei dieser Geschwindigkeit hätte passieren können, dann wird rumgetrickst, dass ein anderer doch das Auto gefahren sei, wer, das wisse er nicht, wenn das nicht zieht, stand eben das Radarmessgerät 50 cm zu weit nach vorne, nach links, nach rechts oder nach hinten. Wer so mit Mobbing verfährt, dass zwei Tage Lücke dazwischen ausreicht, um das kein Mobbing mehr sein zu lassen, gegen den helfen auch die besten Gesetze nichts.

    Beim Mobbing wie überall:
    Recht gilt dann, wenn sich Menschen um seine Einhaltung verdient machen, nicht aber ihre manchmal recht üppigen Verdienste mehr aus der Dehnung des Rechts beziehen, dass es gespannt wird wie ein Gummiband, bis es reißt.

  2. Autor Erhard Jakob
    am 04. August 2013
    2.

    Der Meinung von Helmut schließe
    ich mich uneingeschränkt an!

    Wir haben nicht zu wenige
    sondern zu viele Gesetze.

    Was nützt ein neues Gesetz, wenn der
    Stärke sich nicht daran hält und
    der Richter mit dem Stärkeren
    gemeinsame Sache
    macht?

    Wenn Richter Gerichtsprotokolle fälschen,
    wird sich doch kein Richter finden, der
    über seinen Kollegen richtet!

    Hier von Rechtsstaat sprechen,
    ist doch abartig!

    205 AR 2413/12.

  3. Autor Erhard Jakob
    am 05. August 2013
    3.

    Wenn zu dem Riesenkomplex von Gesetzen noch welche hinzu kommen, hilft das doch den Opfern gar nichts. Auch künftige
    Opfer werden sich auf künftige Gesetze nicht verlassen
    können und werden verfolgt.

    Das ist in einem >Gerichtsprotokollfälscher-
    Unrechtsstaat< nun einmal so!

  4. Autor Jan-Heinz Wieking
    am 26. August 2013
    4.

    Zum Ende des Abstimmungzeitraums vermute ich, auch aufgrund der Kommentare, dass mein Anliegen völlig falsch verstanden wurde. Ich würde von der Kanzlerin gerne wissen, warum es so viele Mobbing-, Whistleblowerfälle gibt, die nicht sanktioniert werden, obwohl (ihrer Meinung nach) die Gesetzgebung ausreicht.

  5. Autor Erhard Jakob
    am 26. August 2013
    5.

    Jan-Heinz,
    zwei Tage vor Abstimmungschluß stehen Sie auf Platz 18.
    Das heißt, die Chance, dass Sie unter die TOPP-Drei
    kommen, ist sehr gering. Somit werden Sie von der
    Kanzlerin überhaupt gar keine Antwort bekommen.
    Höchstens über die Kommentar der User -
    und das ist doch auch schon was.

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