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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Tanja Mueller am 16. Januar 2008
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Soziales

Opferschutz- statt Täterschutz bei sex. Missbrauch von Kindern

Sehr geehrte Kanzlerin,

ich möchte Ihnen gerne zwei Fragen stellen:

1) Wird in Ihrem Kabinett die Frage diskutiert, die Verjährung sexuellen Kindesmissbrauchs aufzuheben?

2) Gibt es Verbesserungsdiskussionen im Bereich des OEG (Opferentschädigungsgesetz) in Ihrem Kabinett?

Ich möchte hier kurz auf meine persönliche Situation und die der Opfer von sexuellem Missbrauch eingehen.
Wir, die Opfer, erhalten im Gegensatz zu den Tätern lebenslänglich.
Wir haben ein Leben lang unter den Folgen des Geschehenen zu leiden.
Oftmals verlieren wir neben unserer Kindheit auch unsere Arbeitsfähigkeit. Unsere Lebensqualität ist mehr als nur eingeschränkt.
Ich selbst bin Opfer jahrelangen sexuellen Missbrauches. Ich habe, wie gesagt, neben meiner Kindheit, meine Familie, meine Arbeitsfähigkeit und viele soziale Kontakte verloren. Immer wieder werde ich mit den Folgen des Geschehen konfrontiert.
Dann entschließt man sich als Opfer, etwas zu tun - doch leider sind dann die Verjährungsfristen schon eingetreten.
Genauso verhält es sich im Bereich des OEG. Es ist eine erneute Traumatisierung für die Opfer. Nicht nur, dass man alles erneut aufwühlen und erzählen muss - es wird einem alles noch erschwert durch das Nichtvorhandensein von Zeugen.
Die Bearbeitung eines solchen Antrages kann bis zu 24 Monaten dauern. Diese Fristen sind für ein Opfer eindeutig zu lange. Es ist durch diese Vorschriften und Gesetze sowie die Bearbeitungszeiten sehr schwierig für die Opfer, mit der Vergangenheit abzuschließen.

Über eine Antwort von Ihnen würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Tanja Müller