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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Angela Moonlight am 01. Mai 2008
16163 Leser · 0 Kommentare

Soziales

Opferschutz- statt Täterschutz bei sex. Missbrauch von Kindern

Sehr geehrte Kanzlerin,

Ich bin Autorin und Malerin und setzte mich für sex. missbrauchte Kinder und Frauen ein. Hierzu hätte ich folgende Fragen an Sie und würde mich im Namen aller Opfer und deren Angehörigen für eine Antwort bedanken.

ich möchte Ihnen gerne zwei Fragen stellen:

1) Wird in Ihrem Kabinett die Frage diskutiert, die Verjährung sexuellen Kindesmissbrauchs aufzuheben?

2) Gibt es Verbesserungsdiskussionen im Bereich des OEG (Opferentschädigungsgesetz) in Ihrem Kabinett?

Ich möchte hier kurz auf meine persönliche Situation und die der Opfer von sexuellem Missbrauch eingehen.
Wir, die Opfer, erhalten im Gegensatz zu den Tätern lebenslänglich.
Wir haben ein Leben lang unter den Folgen des Geschehenen zu leiden.
Oftmals verlieren wir neben unserer Kindheit auch unsere Arbeitsfähigkeit. Unsere Lebensqualität ist mehr als nur eingeschränkt.
Ich selbst bin Opfer jahrelangen sexuellen Missbrauches. Ich habe, wie gesagt, neben meiner Kindheit, meine Familie, meine Arbeitsfähigkeit und viele soziale Kontakte verloren. Immer wieder werde ich mit den Folgen des Geschehen konfrontiert.
Dann entschließt man sich als Opfer, etwas zu tun - doch leider sind dann die Verjährungsfristen schon eingetreten.
Genauso verhält es sich im Bereich des OEG. Es ist eine erneute Traumatisierung für die Opfer. Nicht nur, dass man alles erneut aufwühlen und erzählen muss - es wird einem alles noch erschwert durch das Nichtvorhandensein von Zeugen.
Die Bearbeitung eines solchen Antrages kann bis zu 24 Monaten dauern. Diese Fristen sind für ein Opfer eindeutig zu lange. Es ist durch diese Vorschriften und Gesetze sowie die Bearbeitungszeiten sehr schwierig für die Opfer, mit der Vergangenheit abzuschließen.

Über eine Antwort von Ihnen würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Angela Moonlight

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 28. Mai 2008
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Moonlight,

wir haben bereits mehrfach Fragen zu diesem Thema beantwortet. An unserer Position hat sich seither nichts geändert.

Mit der Bitte um Verständnis und freundlichen Grüßen

Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung