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Die Kanzlerin direkt
Organspende
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
Da ich kürzlich selbst persönlich mit dem Thema konfrontiert wurde möchte ich dieses hier ansprechen.
Die Statistiken zur Organspende zeigen das derzeit ein Starker "Organmangel" besteht. Diverse Millionenschweren Aufklärungskampagnen der letzten Jahre waren leider erfolglos. Familienangehörige werden durch die Entscheidung zur Organspende sowohl emotional (längere Wartezeiten, mehr Gespräche mit Ärzten...) als auch finanziell (Höhere Kosten des Bestatters zum Herrichten des toten, Weitere Transportkosten da in der heimat nahen Klinik die Organentnahme zu anspruchsvoll wäre...) höher belastet als Nichtspender, weshalb viele Angehörige die Spende verweigern. Eine Entlastung der Emotionen findet durch geschultes Personal in Krankenhäusern und diversen Organisationen statt. Eine Finanzielle Entlastung Darf jedoch aufgrund gesetzlicher Regelungen weder durch einen Verein, durch den Staat die Krankenkassen erfolgen da die Bereitschaft zur Organspende nicht von wirtschaftlichen Überlegungen abhängen darf. Eine kürzlich getätigte Umfrage ergab jedoch das durch eine Beisteuerung von "nur" 500€ zu den Beerdigungskosten über 12% der befragten Personen doch in eine Organspende einwilligen würden Die Zustimmungsquote zur Organspende liegt derzeit bei etwas unter 70%.. Der finanzielle Aufwand von unter einer Halben Million jährlich hätte demnach im Jahr 2017 über 300 Menschen ein zweites Leben schenken können. Ist es möglich das Transplantationgesetz grade aufgrund der aktuellen Notlage in Deutschland anzupassen um Angehörige von Organspendern durch einen Verein, eine Organisation, Krankenkassen, als Privatperson oder durch den Staat eine "Aufwandsentschädigung" zu den Bestattungskosten zukommen zu lassen?
Zudem noch eine Persönliche Frage: Besitzen Sie einen Organspenderausweis?
Ich bedanke mich für Ihre Antwort.
Kommentare (2)Schließen
am 15. Februar 2018
1.
am 19. Februar 2018
2.
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