Sehr geehrter Herr Königer,
vielen Dank für Ihr Schreiben, das wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Mitunter wird versucht, Beamtenpensionen und gesetzliche Renten pauschal einander gegenüberzustellen. Grundsätzlich ist ein solcher Vergleich nur schwer möglich, denn die Systeme sind sehr unterschiedlich. Auch sind Pensionen nicht, wie Sie annehmen, drei- bis viermal höher als Renten. So gehören im Bund weit mehr als die Hälfte der Beamten dem einfachen und mittleren Dienst an. Deren Netto-Pensionen liegen bei 1.000 bis 1.300 Euro im Monat.
Die Alterssicherung der Arbeitnehmer ist ein umlagebasiertes Versicherungssystem, in das beide Seiten - Beschäftigte und Arbeitgeber - Beiträge entrichten. Die Beamtenversorgung dagegen beruht auf der sogenannten „Alimentationsverpflichtung“ des Dienstherrn, die verfassungsrechtlich vorgeschrieben ist.
Eine Beitragspflicht wie in der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es im beamtenrechtlichen Versorgungssystem zwar nicht. Materiell tragen die Beamtinnen und Beamten jedoch in erheblichem Umfang zu den Versorgungskosten bei. Denn die Versorgungsausgaben sind bereits bei der Festsetzung von Höhe und Struktur der Gehälter (Bruttobesoldung) berücksichtigt. Im Vergleich zu Angestellten im öffentlichen Dienst verdienen Beamtinnen und Beamten weniger, sie sind seit jeher an den Versorgungsausgaben beteiligt.
Zudem sind auch die gesetzlichen Renten teilweise aus Steuern finanziert. Aus dem Bundeshaushalt flossen im vergangenen Jahr rund 81 Milliarden Euro in die Rentenversicherung. Das sind etwa ein Viertel der Gesamtausgaben für die Gesetzliche Rente. Zu berücksichtigen ist ebenso, dass es sich beim Ruhegehalt um ein Einkommen handelt, das noch zu versteuern ist, während die gesetzliche Rente erst über einen langen Zeitraum schrittweise in die Steuerpflicht hineinwächst.
Mehr zum öffentlichen Dienst und zur Beamtenversorgung finden Sie unter
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschuere...
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Standardartikel/DE/Them...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 01. März 2012
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