Sehr geehrter Herr Maurer,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Rußpartikel aus Dieselmotoren bedrohen massiv unsere Gesundheit. Mehrere Tausend Tote durch Lungenkrebs und zahlreiche Atemwegserkrankungen sind jedes Jahr die Folge von ungefilterten Dieselabgasen, die wir täglich auf der Straße einatmen. Ein Rußpartikelfilter stellt derzeit die technisch beste Lösung dar, um die Partikel in den Emissionen von Dieselmotoren zu senken.
Die Leistung des Filters liegt bei mindestens 30 Prozent. Ursache dafür ist, dass er technisch für einen langen Einsatz bei hohem Materialstress ausgerichtet sein muss. Partikelfilter werden auch zur Nachrüstung insbesondere alter Fahrzeuge mit hohen Emissionen eingesetzt. Auf diese Weise verringert sich der Partikelausstoß insgesamt auch bei einer 30-prozentigen Filterwirkung bedeutend. Ein geringer Kraftstoffmehrverbrauch lässt sich dabei tolerieren.
Bei der Nachrüstung mit Partikelfiltern werden sogenannte offene Systeme verwendet, bei denen keine Regenerationsfahrten notwendig sind. Diese Systeme bauen bereits im durchschnittlichen Fahrbetrieb kontinuierlich Feinstaub ab und können aufgrund ihres Aufbaus auch nicht verstopfen. Bei den heute serienmäßig eingesetzten geschlossenen Partikelfiltern, die eine noch höhere Abgasreinigung erreichen, kann es in der Tat unter extremen Fahrbedingungen (z.B. nur Kurzstreckenbetrieb) dazu kommen, dass eine Regenerationsfahrt notwendig wird. Diese sind jedoch sehr selten, und es sind auch hier noch Weiterentwicklungen zu erwarten.
Erhält man trotz des Einbaus eines Partikelfilters lediglich eine gelbe Umweltplakette, so berechtigt sie zur Einfahrt in die Umweltzone beispielsweise in Hannover nur noch bis zum 31.12.2009. Für Halter entsprechender Dieselfahrzeuge kommt die Regelung, ab 1.1.2010 eine Umweltzone nur noch mit grüner Umweltplakette befahren zu dürfen, jedoch nicht überraschend.
Im Übrigen ist die Vorschrift zur Nachrüstung mit Rußfiltern nur ein Teil der integrierten Umwelt- und Klimapolitik der Bundesregierung. So wurden unter maßgeblicher Mitarbeit Deutschlands die europäischen Abgasgrenzwerte für Pkw und Lkw deutlich verschärft (Euro 5/6 bzw. Euro VI). Die europäische Regelung zur Verringerung der CO2-Emissionen bei Pkw und die Umstellung der KfZ-Steuer von Hubraum auf CO2-Bezug werden zudem klare Fortschritte auch im Bereich des CO2- Ausstoßes mit sich bringen.
Weitere interessante Hinweise zu den Themen Umweltzone und Partikelfilter finden Sie unter: http://www.bmu.de/luftreinhaltung/parl_vorgaenge/doc/4361...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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