Sehr geehrte Frau Löffler,
vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir im Auftrage der Bundeskanzlerin beantworten.
Wir haben an dieser Stelle in der Vergangenheit schon mehrfach Fragen zu Diätenerhöhungen und zum Thema Abgeordnetenbezüge beantwortet. Darauf möchten wir verweisen. Darüber hinaus finden Sie auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages nähere Informationen:
http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/mdb_diaet...
http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/mdb_diaet...
Die Bezüge der Mitglieder der Bundesregierung sind grundsätzlich im Bundesministergesetz geregelt. http://www.gesetze-im-internet.de/bming/BJNR004070953.html
Die Mitglieder der Bundesregierung haben in den vergangenen zehn Jahren auf Besoldungserhöhungen verzichtet. In diesem Jahr erhalten sie erstmals seit 2002 wieder eine Erhöhung, die sich an der Entwicklung der Bezüge im öffentlichen Dienst orientiert. Ein Vergleich mit anderen Staaten ist weder sachgerecht noch hilfreich.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Kommentare (2)Schließen
am 21. August 2012
1.
am 29. August 2012
2.
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.