Sehr geehrter Herr Geyer,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Der demografische Wandel zieht dramatische Veränderungen nach sich. Ein Blick auf die Bevölkerungsentwicklung belegt: Pro Rentner waren 1960 noch acht Menschen im Erwerbsalter, heute sind es drei, im Jahr 2030 werden es voraussichtlich nur noch zwei sein.
Die Ursachen liegen vor allem in den anhaltend niedrigen Geburtenraten und einer - erfreulicherweise - steigenden Lebenserwartung. Bis 2030 werden Männer im Alter von 65 Jahren im Durchschnitt deutlich über 19 und Frauen sogar fast 23 weitere Lebensjahre erwarten können.
Mit der steigenden Lebenserwartung hat auch die Leistungsfähigkeit Älterer und die Zahl der Lebensjahre bei vollständiger Gesundheit zugenommen. Diese positive Entwicklung zeigt sich in besonderem Maße bei der Beschäftigung Älterer: Ältere sind die Gewinner am Arbeitsmarkt.
Die Arbeitsplätze gesundheitsgerecht zu gestalten sowie die Beschäftigungsfähigkeit der Menschen zu erhalten und zu fördern – das sind gleichwohl die zentralen Ansätze, um das Risiko eines vorzeitigen Ausscheidens von Arbeitnehmern von Arbeitnehmern in bestimmten Risikobranchen zu vermeiden. Beispiele hierfür sind Bauindustrie, Handwerk oder der Gesundheits- und Pflegebereich. Hierzu gibt es auch Aktivitäten seitens des Bundes und der Sozialpartner wie die „Initiative Neue Qualität der Arbeit - INQA“ oder die „Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA)“.
Um jetzigen und künftigen Beitragszahlern und Rentnern gleichermaßen gerecht zu werden, ist eine Erhöhung des Renteneintrittsalters richtig. Gleichzeitig werden durch den demografischen Wandel mehr ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gebraucht. Der Bundesregierung ist bewusst, dass dabei die körperliche und psychische Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen ist. Es wird daher stärker als bisher erforderlich sein, die Arbeitsbedingungen alters- und alternsgerecht zu gestalten. Mehr Informationen: Bericht der Bundesregierung „Aufbruch in die altersgerechte Arbeitswelt“.
Von der schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre, die 2012 beginnt, gibt es wichtige Ausnahmen. Um beispielsweise Härten für Versicherte mit besonders langjähriger und besonders belastender Berufstätigkeit abzufedern, wird mit der Rente mit 67 eine neue Altersrente eingeführt: Wer mindestens 45 Jahre Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, selbstständiger Tätigkeit und Pflege sowie aus Erziehungszeiten (von Kindern bis zum 10. Lebensjahr) nachweist, kann wie bisher mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Von dieser Regelung dürften daher insbesondere Arbeiter und Handwerker profitieren, die meist schon in jungen Jahren ihre Lehre begonnen haben. In Anlehnung an diese Regelung gilt: Wer nicht auf 45 Jahre Pflichtbeiträge kommt, weil er beispielsweise nach 35 Pflichtbeitragsjahren (ab 2024: 40 Pflichtbeitragsjahre) als erwerbsgemindert gilt, für den bleibt es beim heute geltenden abschlagsfreien Renteneintritt mit 63 Jahren. Mehr Informationen: Rente mit 67.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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