Sehr geehrte Frau Reichling,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Sie sprechen in Ihrer Mail verschiedene Aspekte der Flüchtlingspolitik an, auf die wir gerne eingehen. Die Bundesregierung ist sich der großen Aufgaben, die die Polizeikräfte in unserem Land Tag für Tag meistern, sehr bewusst. Es ist auch klar, dass eine Aufstockung der Polizeikräfte nötig ist. Deshalb hat die Bundesregierung beschlossen, die Sicherheitsbehörden personell und technisch zu verstärken. Ab 2016 wird es für die Bundespolizei 1.000 neue Planstellen geben. Bis 2018 sind insgesamt 3.000 zusätzliche Stellen vorgesehen.
Einreisende Flüchtlinge werden bei ihrer Ankunft in Deutschland registriert. Dazu gehört, Namen und Fingerabdrücke in eine europaweite Datenbank einzugeben. Anschließend kommt ein Asylsuchender in eine Erstaufnahme-Einrichtung, in der er untergebracht und versorgt wird. Die Erstaufnahmeeinrichtung informiert die nächstgelegene Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Auch die Außenstelle des BAMF kann den Bewerber registrieren, wenn das noch nicht geschehen ist.
Deutschland hatte am 13. September 2015 vorübergehend wieder Grenzkontrollen an einigen Abschnitten seiner Außengrenzen eingeführt. Die Sicherung der Bundesgrenzen liegt in der Zuständigkeit der Bundespolizei, sie leistet bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität einen erheblichen Beitrag für die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland.
Wenn Ausweise zur Identifizierung fehlen, hat das keine negative Auswirkung darauf, ob jemand als schutzbedürftig gilt. Oft ist es Menschen, die vor einer Verfolgung fliehen, nicht möglich, ihre Ausweispapiere beim Verlassen ihres Herkunftslandes mitzunehmen. Die Bundesregierung geht mit dem Problem fehlender Ausweisdokumente verantwortungsvoll um und versucht, jeden Einzelfall zu prüfen.
Um die Flüchtlingskrise insgesamt zu bewältigen, ist eine europäische Lösung erforderlich, das betrifft auch die Registrierung an den EU-Außengrenzen. Beschlüsse, die bereits getroffen sind, gilt es konsequent umzusetzen. Dazu zählen insbesondere die personelle und technische Ausstattung der europäischen Grenzschutzagentur Frontex sowie funktionierende Aufnahmeeinrichtungen ("Hotspots") in Italien und Griechenland.
Im Asylverfahren sind die Behörden verpflichtet, die Identität des Asylantragstellers festzustellen. Der Asylbewerber muss dabei mithelfen. In den Fällen, in denen die Identität des Antragstellers nicht abschließend oder zweifelsfrei zu ermitteln ist, muss der Antragssteller seine Identität glaubhaft machen, zum Beispiel durch Briefe, Aufzeichnungen oder besonders detaillierte Erzählungen. Wenn sich Zweifel an dem behaupteten Herkunftsland ergeben, können die Behörden Experten einschalten. Die analysieren unter anderem die Sprache des Asylbewerbers, stellen das Alter fest, gleichen das Lichtbild oder die Fingerabdrücke mit Hilfe nationaler und internationaler Datenbanken ab.
Um die Erfassung von Flüchtlingen weiter zu beschleunigen, hat die Bundesregierung das Datenaustauschgesetz verbessert. Demnach erhalten Asylsuchende, die in Deutschland ankommen und registriert werden, einen „Flüchtlingsausweis“. Das Dokument ist Voraussetzung für die vollen Unterstützungsleistungen. Bei der Registrierung werden auch Daten zu medizinischen Untersuchungen oder zur Schul- und Berufsausbildung erhoben.
Diese Informationen sollen für alle zuständigen öffentlichen Stellen in einer Datenbank abrufbar sein. Ziel ist es, jeden Flüchtling jederzeit identifizieren zu können und zeitraubende Mehrfachregistrierungen zu vermeiden. Bis zum Sommer 2016 soll es in allen Aufnahmeeinrichtungen möglich sein, diesen Ausweis auszustellen.
Weitere Informationen:
https://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Themen/Fluech...
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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