Liebe Besucherinnen und Besucher,
seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.
Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Gesundheit
Praxisgebühr von 10,00 € gemäss § 28 Absatz 4 SGB V
Sehr geehrte Bundeskanzlerin!
Zunächst wünsche ich Ihnen viel Glück für die 2. Amtszeit als Bundeskanzlerin!
Jetzt bin ich sehr gespannt, was sich Ihre neue Gesundheitsministerin oder Gesundheitsminister einfallen lassen, um die Kosten der gesetzlichen Krankenkassen zu senken.
Denn wie wir alle, mit Ausnahme der Privatversicherten, mit Entsetzen
erfahren mussten, fehlen den Krankenkassen schon wieder Milliarden €.
Jeder Bürger dieses Landes zahlt gemäss § 28 Absatz 4 SGB V für das Quartal 10,00 € "Praxisgebühr", die z. B. Zahnärzte, Hausärzte und Fachärzte, um nur die wichtigsten zu nennen, von jedem Patienten einkassieren müssen.
Hier meine Fragen:
a) Wieviel Geld ist in EURO seit Einführung der Praxisgebühr bist zum
Zeitpunkt Ihrer Wiederwahl zusammengekommen?
b) Welche Bank verwaltet diese Gelder?
c) Wer kontrolliert die sachgemässe Verwendung dieser Gelder?
d) Was ist mit diesen Praxisgebühren tatsächlich geschehen?
Mit freundlichen Grüssen
Martin G. Schultz
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