Sehr geehrte Frau Trickes, sehr geehrter Herr Trickes,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin gern beantworten.
Die Bundesrepublik ist ein föderaler Staat. Daher entscheiden entweder Bund, Bundesland oder Kommune - jeweils auf der Ebene, die die beste Kenntnis der Situation vor Ort oder in einem bestimmten Lebensbereich hat.
In der Regel befinden sich Universitätskliniken in der Trägerschaft der entsprechenden Universität, für die wiederum die Länder zuständig sind. So ist es auch in Freiburg. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg führt die Rechtsaufsicht, die Fachaufsicht liegt beim Aufsichtsrat der Klinik.
Für die Krankenhausplanung und den Krankenhausbau sind die Länder zuständig. Sie sind verantwortlich für die langfristigen Krankenhausinvestitionen, zu denen etwa Neubauten oder große Sanierungsmaßnahmen gehören. Das heißt, dass es an den Ländern und den Krankenhausträgern liegt, die Situation in den Krankenhäusern vor Ort zu verbessern. Eine weitere Möglichkeit ist es, sich an die Unabhängige Patientenberatung zu wenden: www.patientenberatung.de. Sie berät neutral und kostenlos bei allen Fragen rund um Erkrankungen und Patientenrechte.
Der Bund hat den finanziellen Rahmen, in dem Bundesländer, Krankenhausträger und Krankenkassen tätig werden, in den vergangenen Jahren umfassend verbessert. Durch das Krankenhausstrukturgesetz von 2015 erhalten Kliniken bis zu 830 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr, um mehr Personal zu beschäftigen. Ab 2017 erhalten Krankenhäuser zudem einen Pflegezuschlag von insgesamt 500 Millionen Euro. Er wird nach den Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser verteilt. Auch das Hygieneförderprogramm wurde erweitert. Dadurch können mehr Hygienefachkräfte eingestellt und ausgebildet werden.
Ihrem kranken Enkelkind wünschen wir alles Gute und Ihnen viel Kraft, diese schwere Zeit zu meistern.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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