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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Burkhard Seipel am 10. Oktober 2017
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Die Kanzlerin direkt

Privat Insolvenz kindesunterhalt

Sehr geehrte Frau Merkel,

Frage : warum kann man kinderunterhaltpflicht als privat Insolvenz einreichen ?

Ich habe mit meine Ex Freundin 2 Kinder . Ich habe das alleinige Sorgerecht , sind jetzt 26&28 Jahre alt. Sie hat nie für die Kinder Unterhalt bezahlt. ( gerichtliche Beweise )Ich habe ein 30 Jahre Titel . Sie hat wenn es hochkommt ingesamt 2000€ Für beide Kinder nur bezahlt. Das deckt noch nicht mal meine Anwaltskosten. Jetzt muss ich fast alles zurück bezahlen weil sie Privat Insolvenz beantragt hat. Tolles gesetzt !