Sehr geehrter Herr Kletzenbauer,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Radioaktive Abfälle müssen wegen der Gefahren, die mit ihnen verbunden sind, sicher endgelagert werden. In Deutschland ist der Staat für die Endlagerung verantwortlich.
Für die Lagerung schwach- bis mittelradioaktiver Abfälle steht ab 2013 Schacht Konrad zur Verfügung. Für ein Endlager hochradioaktiver Abfälle, etwa Brennelemente aus Kernkraftanlagen, hat die Bundesregierung im Juli dieses Jahres neue Sicherheitskriterien vorgestellt. Sie lösen die alten Anforderungen von 1983 ab und entsprechen dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik.
Zu den neuen Anforderungen gehören vor allem:
· innerhalb von einer Million Jahren dürfen allenfalls sehr geringe Schadstoffmengen aus dem Endlager entweichen,
· die Sicherheit des Endlagers muss von der Planung bis zum Verschluss einem ständigem Optimierungsprozess mit periodischen Sicherheitsüberprüfungen unterworfen sein,
· zumindest bis zum Verschluss des Endlagers muss es möglich sein, festgestellte Fehler zu korrigieren und atomare Abfälle zu bergen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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