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Abstimmungszeit beendet
Autor Christian Keller am 24. Oktober 2017
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Innenpolitik

Prozess Arbeitserlaubnis britische Arbeitnehmer nach dem Brexit

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Frage dreht sich um die Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis BRITISCHER Staatsbuerger in der EU/Deutschland nach dem Brexit.

Waehrend im Vereinigten Koenigreich bereits kommuniziert wird, dass sich alle EU -Buerger nach dem Brexit bei der entsprechenden Behoerde werden registrieren muessen, um dann eine Arbeist/Aufenthaltserlaubnis zu erhalten (natuerlich in Abhaengigkeit der zukuenftigen Rechtslage), hoert man auf EU-Seite bzw. in Deutschland davon ueberhaupt nichts.

Bestehen dahingehend Planungen? Wenn ja, wie verhaelt es sich dann? Oder wartet man einfach nichtstuend ab?

Ich frage Sie als Mitarbeiter der Personalabteilung eines international taetigen Unternehmens mit zahlreichen britischen Arbeitnehmern in der EU-27.

Koennen wir davon ausgehen, dass unsere Mitarbeiter nach dem Brexit fuer uns in der EU werden taetig sein koennen?

Bereitet jemand einen Prozess vor?

Bitte schreiben Sie mir nicht zurueck: 'die Modalitaeten des Brexit sind noch nicht geklaert und eine Auskunft ist aktuell dahingehend nicht moeglich'. Selbiges ist mir bekannt- nur reicht dies nicht mehr aus.

Statt nur auf UK zu warten, sollte man auch diesseits entsprechende Vorkehrungen hierfuer treffen- 533 Tagen vor dem Brexit.

Ihrer Rueckmeldung sowie Initiierung der notwendigen Schritte im Innenministerium sehe ich mit Spannung entgegen.

Mit freundlichen Gruessen,

Christian Keller