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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
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Die Kanzlerin direkt
Putzfrau von Steuer absetzbar, aber Nachhilfe nicht?
Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,
ich bin alleinerziehende Mutter von zwei Kindern und arbeite wöchentlich 40 Stunden, also Vollzeit. Zusätzlich habe ich noch einen 450 Euro Job, damit wir uns die teure Miete in Oberbayern leisten können.
Meine Tochter besucht das Gymnasium und hat Probleme in den naturwissenschaftlichen Fächern. Sie besucht ein Nachhilfeinstitut, dafür zahle ich monatlich 160 Euro, um meiner Tochter einen guten Abschluss zu ermöglichen.
Warum kann ich nicht mal einen Teil dieser für mich sehr hohen Kosten steuerlich geltend machen?
Wäre ich jedoch wohlhabend genug, mir eine Haushaltshilfe leisten zu können, könnte ich die Kosten hierfür als Haushaltsnahe Dienstleisung von der Steuer absetzen.
Ich finde, das ist eine große Ungerechtigkeit. Anscheinend ist ein gut geputzter Fußboden wichtiger als Chancengleichheit?
Freundliche Grüße
Sabine Barth
Kommentare (1)Schließen
am 21. September 2017
1.
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