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Beantwortet
Autor G. Paffendorf am 16. März 2009
10952 Leser · 0 Kommentare

Wirtschaft

Reale Steuerbelastung von Kleinbetrieben

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Merkel,

ich denke ich spreche für viele kleine Unternehmen, die mit der Steuerlast zu kämpfen haben. Mir ist völlig klar, das Unternehmen wie auch Privatpersonen Steuern zahlen müssen, um Aufgaben der Allgemeinheit wahrnehmen zu können. Aber ich gebe Ihnen einmal folgendes Beispiel:

Rechung für eine Leistung (netto): 100 EUR
davon Mehrwertsteuer: 19 EUR
davon Gewerbesteuer: 10 EUR
davon Einkommensteuer: 20 EUR (Wohlgemerkt: verheiratet, Frau OHNE Einkommen)
---------------------------------------------------
49 EUR == 49% Abgaben

Es heisst doch immer, Unternehmen würden so wenig Steuern zahlen,
das kann auf Personenfirmen aber wohl nicht zutreffen, oder?

Denken Sie ernsthaft, dass kleine/mittelständische Firmen sich bei so einer hohen Steuerlast entwickeln können?

Ist es gerecht, wenn die wirklich großen Firmen (Kapitalgesellschaften) durch Bilanztricks Ihre Steuern minimieren können, die kleinen und mittelständischen Unternehmen jedoch quasi stranguliert werden?

Deutschland ist im Vergleich mit dem Ausland ein hervorragender Standort. Aber diese hohe Abgabenlast zwingt auch den letzten Unternehmer zur Produktion im Ausland.
Und über Schwarzarbeit wundern Sie sich dann nicht wirklich, oder?

Was sagen Sie dazu?

Mfg

Günther Paffendorf, Troisdorf

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 27. April 2009
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Pfaffendorf,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag von Bundeskanzlerin Angela Merkel beantworten.

Sie sprechen die besondere Situation von kleinen Unternehmen an, die die Auswirkungen der gegenwärtig wirtschaftlich schwierigen Phase oft besonders spüren. Erlauben Sie mir bitte dennoch den Hinweis, dass die Bundesregierung in den letzten Jahren bereits umfangreiche Entlastungen beschlossen hat, von denen auch kleine Unternehmen profitieren.

So möchte ich Sie auf einige Änderungen im Steuerrecht hinweisen:

• Personenunternehmen profitieren von den erheblichen Tarifsenkungen bei der Einkommensteuer. Durch die Anhebung des Grundfreibetrages und die Absenkung des Eingangssteuersatzes wurden alle Steuerzahler entlastet. Noch nie seit Bestehen der Bundesrepublik waren die Steuersätze bei der Einkommensteuer so niedrig wie jetzt. Im Jahr 1998 betrug der Eingangssteuersatz noch 22 v.H., im Jahr 1996 sogar 25,9 v.H. und seit dem Jahr 2005 beträgt der Eingangssteuersatz 15 v.H., ab 2009 sogar nur 14 %; der Spitzensteuersatz wurde von 53 % im Jahr 1998 auf 42 % (bzw. 45 % als sog. Reichensteuer) gesenkt. Diese Neuregelungen haben nicht nur alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern gerade auch viele Unternehmer deutlich entlastet.

• Personenunternehmen, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen und Gewerbesteuer zahlen, werden darüber hinaus durch eine pauschalierte Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuerschuld entlastet. Die Ermäßigung wird in Höhe des 1,8-fachen des Gewerbesteuermessbetrages gewährt. Die Gewerbesteuer ist weiterhin als Betriebsausgabe abzugsfähig.

• Die Ansparabschreibung für Neuinvestitionen von kleinen und mittleren Unternehmen wird beibehalten und an die neuen Abschreibungsbedingungen angepasst.

Ferner hat die Bundesregierung bereits 2003 mit dem Gesetz zur Förderung von Kleinunternehmern und zur Verbesserung der Unternehmensfinanzierung weitere Erleichterungen für Kleinunternehmer geschaffen.
Die gegenwärtige Lage der öffentlichen Haushalte erlaubt weitergehende steuerliche Entlastungen leider nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung