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Abstimmungszeit beendet
Autor Andreas Huber am 27. Januar 2009
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Wirtschaft

Rechnungslegung - mehr HGB weniger USGAAP

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

in den vergangenen Wochen und Monaten war sehr viel über die Finanzkrise zu lesen. Des Weiteren sind wir äußerst umfangreich über die Handlungen der Regierung hinsichtlich Rezessionsminderung informiert worden.

Meine Frage an Sie ist sehr klar und einfach:
Wann führen sie die strengen, alten Regelungen des HGB wieder ein, die sie im Jahr 2005 (des § 290 HGB durch das BilMoG) zu Gunsten der angelsächsischen Rechnungslegung geändert haben? Erst dieser Schritt ermöglichte es den deutschen Banken eine Zweckgesellschaft außerhalb der Bilanz zu führen (unter anderem nimmt der Deutsche Richterbund dazu Stellung).

13. Art. 1 Nr. 35
Die vorgesehene Änderung des § 290 HGB-E leuchtet unter dem Aspekt der Anpassung an internationale Gepflogenheiten zunächst ein. Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass das jetzt allein entscheidende Merkmal der "einheitlichen Leitung" im Einzelfall erhebliche Definitionsprobleme aufwerfen kann. Bisher wurde für die Definition gerade auf eine Beteiligung abgestellt. Das soll nach der Änderung des Wortlauts aber gerade entfallen. Eine nähere Konkretisierung, was danach mit "einheitlicher Leitung" umfasst ist, wäre durchaus zu wünschen.

Handeln sie, wie es Ihnen die Fachleute (Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V) ins Stammbuch geschrieben haben.

Als Ergebnis der Vorschläge in Tz. A3 und A4 ist § 290 Abs. 1 HGB wie folgt zu ändern:

„Stehen in einem Konzern die Unternehmen unter der tatsächlichen einheitlichen Leitung oder dem tatsächlichen beherrschenden Einfluss einer Kapitalgesellschaft (Mutterunternehmen) mit Sitz im Inland, und gehört dem Mutterunternehmen eine Beteiligung nach § 271 Abs. 1 an dem oder den anderen unter der einheitlichen Leitung stehenden Unternehmen (Tochterunternehmen), so haben die gesetzlichen Vertreter des Mutterunternehmens in den ersten fünf Monaten des Konzerngeschäftsjahrs für das vergangene Konzerngeschäftsjahr einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen.“

Frau Merkel, was mir sehr aufstößt, ist die Tatsache, dass die Regierung über die zu erwartenden Schwierigkeiten informiert worden war. Da fragt sich der Bürger, von wen oder was sich die Regierung bei der Gesetzgebung beraten lässt. Experten können es nicht sein – außer Lobbyisten. Fragen über Fragen...

Wann handeln sie endlich und hören auf die bzw. auf die richtigen Fachleute?!

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Huber