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Beantwortet
Autor C. Teichert am 15. Mai 2017
10550 Leser · 17 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Recht auf eine soziale Familienbindung nur bei Flüchtlingen ?

Erklären sie mir bitte wieso der Familiennachzug über Partner und Kinder hinaus gehen muss.

Die Schutzbedürftigkeit rutscht in Unglaubwürdigkeit wenn sich nur eine Person aus der Gefahrenzone bringt und seine Anghörigen weiterhin den Bomben aussetzt. Ich würde meine Kinder nicht allein lassen. Sicherheit für alle oder keinen.

Wir haben in der Auswanderungswelle der Russlanddeutschen gelernt das Familien ganz schnell zu vielen Kindern kamen, wenn Deutschland ihre Ausreise finanziert.
Wie werden sie das kontrollieren?
Für Deutsche gilt ein Arbeitsweg von 200 Km als zumutbar. Aber es ist keine dauerhafte Zumutbarkeit weil Zeitverlust und Kosten die Familien zerreißen. Scheidungen oder der Umzug bis ins Ausland sind die Folgen.
Dadurch sitzen Eltern in Deutschland, im Land des Friedens und haben trotzdem keinen sozialen Umgang zu den Kindern.
Nun erklären sie mir bitte den Unterschied am Anspruch auf ein soziales Leben mit der Familie, wenn der Deutsche willentlich auseinander gerissen wird und die junge Generation Syrer seinen Partner, Kinder und Eltern dem Risiko der Bomben aussetzt.

Wer hat Schutzrecht bzw. Nachzugrecht wenn er nicht im Angesicht der Bomben flüchtet, diese erträgt bis Deutschland ihm das Flugticket bezahlt?

Schutzrecht ja, für alle die es wollen und den Weg als Flüchtling begingen. Ein Elternachzug ist unangebracht.
Sollten sie die hohe Kosten einer Flucht für die ganze Familie in den Vordergrund stellen, dann frage ich sie wieso müssen deutsche Eltern die Kosten allein tragen wenn sie ihren Kindern nachziehen müssen.
Denn schließlich verlangen sie die Arbeitsaufnahme bis zu 200 Km und für Arbeitslose auch bis ins Ausland.

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 16. Juni 2017
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Teichert,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung beruht darauf, in einem rechtsstaatlichen Verfahren festzustellen, ob wegen der Verhältnisse im Herkunftsstaat oder aus persönlichen Gründen ein Schutzbedürfnis für den Aufenthalt in Deutschland besteht. Es geht darum, dass diejenigen Schutz erfahren und integriert werden, die wirklich schutzbedürftig sind.

Im Aufenthaltsgesetz ist klar geregelt, unter welchen Voraussetzungen Familienangehörige von Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten nachzugsberechtigt sind. Diese Regelungen berücksichtigen auch internationale und europäische Vorgaben, die wir beachten müssen.

Wer auf Dauer in Deutschland bleiben kann, darf seinen Ehe- oder Lebenspartner sowie seine minderjährigen Kinder nachziehen lassen. Das heißt: Grundsätzlich können Flüchtlinge nur ihre sogenannte Kernfamilie nach Deutschland holen. Sind die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, können Familienangehörige bei der deutschen Botschaft in ihrem Heimatland eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die Reisekosten müssen die Familien selbst tragen.

Konkrete Voraussetzungen für den Familiennachzug zu einem Ausländer sind nach dem Aufenthaltsgesetz: • dass der bereits hier lebende Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis besitzt, • dass ausreichender Wohnraum zur Verfügung steht, • dass der Lebensunterhalt des Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel gesichert ist und • kein Ausweisungsgrund vorliegt.

Mit dem Asylpaket II von März 2016 ist der Familiennachzug für Antragsteller mit subsidiärem Schutz für zwei Jahre ausgesetzt worden, um die Flüchtlingsströme besser bewältigen zu können. Damit wurde der besonderen Belastung infolge der sehr hohen Zahl von Schutzsuchenden im Herbst 2015 und in den ersten Monaten 2016 Rechnung getragen. Im Gegenzug sollen Flüchtlinge, die künftig aus Lagern in der Türkei, Jordanien und dem Libanon nach Europa gebracht werden, ihre Familien leichter nachholen können.
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/02...

Eltern von minderjährigen Kindern, die als Asylberechtigte oder Flüchtlinge anerkannt sind, haben nach dem Aufenthaltsgesetz einen Anspruch, zu ihrem Kind nach Deutschland nachzuziehen, wenn sich kein sorgeberechtigter Elternteil in Deutschland aufhält. Dabei ist Familiennachzug für minderjährige Kinder auch Teil ihrer Integration: Denn Integration muss bei den Kinder beginnen und in den Familien stattfinden. https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/08...

Klar ist, dass nachgezogene Familien sich ebenso um ihre Integration bemühen müssen. Für die Gesellschaft bedeutet es, gegenüber den Zugewanderten offen zu sein und sie zu akzeptieren. Integration wird viel Zeit, Kraft und Geld kosten. Aber sie ist eine Chance für beide Seiten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (17)Schließen

  1. Autor Christine Teichert
    am 16. Mai 2017
    1.

    Frau Steffens, ich fragte lediglich im Vergleichsbeispiel nach dem Verwandtschaftsgrad eines sozialen Familiennachzugrechtes bei Flüchtlingen. Erlaubt ist der Grad bis zu den Eltern. Und ich stelle die Frage ob das notwendig ist wenn man es nicht für nötig hielt selbst aus der Gefahrenzone zu flüchten.
    Zum Thema Benehmen und Schutzrecht haben sie meine Zustimmung.
    Zum Thema Komfortzone bekommen sie eingeschränktes Recht. Im Zusammenhang meiner Frage ist die "ehemalige" jetzt stark bröckelnde Komfortzone Deutschland in Zukunft abhängig von der Frage nach der Zahl der zuziehenden Menschen, die Wohnungen, Sozialhilfe und Arbeit benötigen.
    Ich hab nichts gegen Aufnahmepflicht. Sie sollte aber überlegt sein. Wer Schutz bedarf soll ihn haben. Auch ich würde aus einem Kriegsland flüchten.
    Doch ist die Frage ob der Flüchtling und seine Angehörigen dieses Schutzersuchen nicht auch moralisch beweisen könnten, in dem sie alle wirklich flüchten und nicht den stärksten Sohn vorsenden und alle Familienangehörige werden auf Ihre-/ unsere Kosten per Flugzeug eingeflogen--unter den Deckmantel soziales Recht auf Familiennachzug.
    Nennt man das heute Flucht ?
    Wenn man es nicht schafft deutsche Akademiker vom Arbeitsamt zu integrieren und trotzdem nach Fachkräften schreit, oder den Wohnungsmarkt entsprechend der Lohngestaltung zahlbar zu halten, dann ist Deutschland auch nicht fähig zusätzliche Menschen aus anderen Ländern zu versorgen.
    Das ist zu überlegen.
    In der Welt schön sprechen, alles vertuschen hilft nichts. Ich bin Bürger und hab keine Lösungen parat, muss ich auch nicht. Ich zeichne nur die Warnungen auf. Für die Lösungsfindung haben wir schlaue Köpfe gewählt.
    Deutschland muss sehr viel überlegen.

  2. Autor Christine Teichert
    am 17. Mai 2017
    2.

    Herr Wöhl die Notwendigkeit eines sozialen Gefüges wurde nie bezweifelt. Bitte lesen !

  3. Autor Christine Teichert
    am 18. Mai 2017
    3.

    Schade ich drücke mich scheinbar nicht richtig aus, oder die Leute lesen nicht richtig.
    Genau folgend kopierten Satz von Ihnen hab ich NICHT gesagt: ...Mit welchem Recht sollten ausgerechnet wir heute aufrechnen wer fliehen darf und wer sich gefälligst dem Krieg als Kanonenpulver entgegenstellen soll, sei es durch die Beteiligung daran oder die Flucht davor?...
    Ist es so schwer zu verstehen wenn ich sage ALLE die aus Krieggebieten flüchten sollen Aufnahmeschutz erhalten.
    Sind die Eltern---die nachgeholt werden auch geflüchtet ? Oder haben die sich selbst als Kanonenfutter bereit gestellt ? Und wollen nun im Zuge des Familiennachzuges das Flugticket .

  4. Autor Christine Teichert
    Kommentar zu Kommentar 2 am 18. Mai 2017
    4.

    aus 7 Kommentaren ist der eigenartigste verschwunden. Der da lautete:
    Ein Herr Wöhl stellte sich als NATO Oberbefehlshaber dar und gab den Kommentar: Danke Frau Teichert das sie sich für die Bundesrepublik Deutschland einsetzen.

  5. Autor Christian Adrion
    am 22. Mai 2017
    5.

    Sie haben vollkommen Recht. Es kann nicht mit zweierlei Maß gemessen werden. Das wäre der erste Schritt zur Apartheit. Davor müssen wir warnen.

  6. Autor Erhard Jakob
    am 24. Mai 2017
    6.

    Christian,
    in einem Unrechtsstaat wird immer
    mit zweierlei Maß gemessen!

    Die *Kleinen* hängt man und die *Großen*
    werden für die gleiche *Straftat*
    frei gesprochen.

    Das hängt mit den *Pflichtverteidigern*
    und den *Promi-Anwälten*
    zusammen.

    *Apartheit* ist wieder
    etwas anderes.

  7. Autor Christine Teichert
    am 24. Mai 2017
    7.

    Der Austausch mit Fremden ist sehr interessant. Dafür fehlen geordnete Plattformen. Deutlich wird das JEDER auf seiner Meinung steht. Die Bezugnahme auf das GG ist ein Teil des einseitig Informierten. Das GG schreibt eine Gleichheit vor und die ist es die bemängelt wird. Nachdenken wäre tatsächlich angesagt, angefangen in der Regierung. 1.)Denn noch vor der Flüchtlingswelle 2015 verkaufte DE Waffen an die Golfstaaten, die diese dann in Syrien einsetzten. Das waren Einnahmen der Regierung und der Rüstungswirtschaft, die die Regierung jetzt in die Folgen dieser Schuld investieren muss. Schätzungsweise wird die Industrie keinen Cent bezahlen. 2.)Die Mittelmeergeschichte wäre leicht zu lösen wenn die EU-Richtlinie 2001/51/EG verbessert würde, nach der Airlines haften wenn ihre Passagiere am Zielort wegen fehlender Pässe nicht aussteigen dürfen. Ein Flug kostet wenige € gegenüber 7000,-€ an Schlepper. 3.)Warum wird heute noch von DE und USA ein Schmusekurs mit den Golfstaaten incl. Israel gefahren, wenn diese Länder strikte Flüchtlingsaufnahmen verweigern muss man keine Besuche mit grinsenden Gesichtern im TV sehen.
    Hier läuft etwas grundlegend falsch. Ich gebe inzwischen jeden Cent für Bedürftige aus und die Zahl wird immer größer. Ich hab die Nase voll von den Entscheidungen der Regierung über meinen Geldbeutel und den Leid der Deutschen. Inzwischen sind 40% "in der Komfortzone" hoch verschuldet!!. DAS müssen sie wahrnehmen. Wieso wird dem Bürger die Schuld, die Nachteile aufgehalst wenn man sich zuvor bereichert hat? Wo ist die Weltengemeinschaft, besteht die aus wenigen europäischen Ländern? Unterbindet die Regierung wirksam den Mietpreiswucher? Sind Arbeitswege bis 200Km tragbar bei Niedriglohn?
    DAS war mein Thema.
    Nochmals, das GG gilt für alle.

  8. Autor Christine Teichert
    am 26. Mai 2017
    8.

    Ihre Kommentare enthalten verpackte Schläge.
    Sie äußern Wünsche aber keine Vorschläge.
    Das GG ist wunderbar --ich will nicht nur Art.1 erhalten, das ist mir zu einseitig.

    JAAAA, ich glaube das ein System von heute auf Morgen alles über den Haufen wirft wenn die Macht ruft.

    Niedriglohnpolitik, Kündigungsschutz, Gerichtsurteile trotz Arbeitsgesetze im Arbeitgebersinn, Monatsarbeitsstunden 200-<, verpflichtende Erreichbarkeit der AN, Vermeidung von Festanstellungen durch rechtzeitige Kündigungen, verlorene Sozialpflicht gegenüber AN, Wirtschaftsgier mit jährlich 6% erwarteter Gewinnsteigerung zum Vorjahr --weniger löst Jammern aus damit Sparpläne öffentlich begründbar werden--das wäre unbedingt zu stoppen denn 100% können nicht gesteigert werden, Mietpreisexplosion, Steuer. All das ist kein Traum mehr.
    Ja, ja: "dass Ihnen niemand das Denken an sich selbst abnehmen kann" !! Wie sagt man ? "Gut gebrüllt Löwe".
    Wir wollen in etwa das Gleiche, sie beziehen sich leider nur auf Migration und ich auf das gemeinsame gerechtere Leben von Migration und Einheimischen.

    Ich bin übrigens Rentnerin, weder von der Heilsarmee noch von diesen Portal. Ich bekehre niemand und Hilfe erwarten andere.
    Auch ich --könnte-- von Gutgläubigkeit träumen. Aber das ist nicht mein Ding.
    Der "Weberkrieg" 1844 gilt als der letzte Klassenkampf zur Verbesserung von Ungerechtigkeiten. Millitärisch niedergeschlagen, aber mit nachhaltiger Wirkung.
    Doch wer will einen Klassenkampf ?
    Mir wäre lieber das man Defizite ernsthafter wahr nimmt und rechtzeitiger reagiert.
    48 Jahre dauerte der Aufbau des GG, seit 20 Jahren sind wir auf dem Abstieg. Würde sofort auf die eingeschlichenen Defizite der letzten Jahre reagiert werden, würde deren Verbesserung weitere 20 Jahre dauern. Fast ein Arbeitsleben in dem der Mensch seinen Sozialstand und Rente regelt.
    Das GG und Sozialsystem durfte sich nur 48 Jahre lang aufbauen. Der moderne Klassenkampf läuft bereits, der aber derzeit wohl mehr von den Reichen geführt und leider auch gewonnen werden wird.
    Schauen sie mal nach der Meinung von schlauen Menschen: http://www.ipg-journal.de/aus-meinem-buecherschrank/artik...

  9. Autor Christine Teichert
    am 29. Mai 2017
    9.

    Sehen sie Frau Steffens, schon wieder nicht den Konsens verstanden oder immun genug um nicht darauf eingehen zu wollen.
    Wie oben steht bin ich der Mensch mit einen Glauben.
    und sie sind der Mensch mit nicht beweisbaren aber frechen Anschuldigungen.
    Also Punkt 14 einfach Unsinn. Das war der letzte Beitrag, es hat keinen Sinn.

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