Sehr geehrter Herr Schabrowsky,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Bundeskanzlerin und die Bundesregierung bekennen sich nachdrücklich zur Zusammenführung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV). Diese von der Vorgängerregierung eingeleitete Reform war und bleibt der richtige Weg, die arbeitsfähigen ehemaligen Bezieher der Sozialhilfe und der Arbeitslosenhilfe gemeinsam zu betreuen. Seit der Einführung 2005 wurden im Hartz IV-Prozess natürlich Anpassungen vorgenommen. Denn ein so komplexes und umfangreiches Reformvorhaben erfordert flexible Anpassungen und Verbesserungen.
Der beste Beweis für die Richtigkeit der eingeleiteten Maßnahmen ist die positive Entwicklung am Arbeitsmarkt. In den letzten beiden Jahren ist die Zahl der Arbeitslosen um 1,2 Millionen gesunken. Besonders erfreulich ist dabei, dass auch die Langzeitarbeitslosigkeit zurückgeht. Stark war insbesondere auch der Rückgang bei jüngeren Langzeitarbeitslosen unter 25 Jahren mit 35 Prozent. Und auch bei den Älteren über 58 Jahren waren 2007 im Vergleich zu 2006 knapp dreißig Prozent weniger länger als ein Jahr arbeitslos. Diese Erfolge sind Ansporn für die weiteren Bemühungen der Bundesregierung, die Arbeitsvermittlung weiter zu optimieren.
Was Ihre Frage nach Volksbefragungen zu einzelnen wichtigen gesetzlichen Vorhaben betrifft, möchten wir auf die guten Erfahrungen in Deutschland mit der repräsentativen Demokratie hinweisen. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind vom Volk gewählt - zuletzt im September 2005. Damals haben auch die Arbeitsmarktreformen eine Rolle gespielt. Darüber hinaus haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Kontakt zu Abgeordneten des Deutschen Bundestages aufzunehmen.
Für die Bundesregierung bleibt auch 2008 als wichtigste Aufgabe, noch mehr Menschen in Arbeit zu bringen. An dem Ziel müssen sich alle politischen Entscheidungen messen lassen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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