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Status der Beiträge
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Die Kanzlerin direkt
Religionsdebatte anstoßen
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
könnten Sie nicht mal so einen Satz sagen wie "Glauben ohne gelebte Toleranz ist für unseren Staat nicht tragbar!"?
GG Art. 4, Abs. 2: "Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet" ist ausreichend, da durch Art. 1 die "Menschenrechte" und Art. 2 "die verfassungsmäßige Ordnung" und "das Sittengesetz" einschränkend wirken. Wenn also jemand meint, er müsse die Vorgabe seines Glaubens "Allah / Gott mehr gehorchen als den Menschen" (Forderung von Koran und Bibel) in allem umsetzen, dann muss er die rechtliche Konsequenz nach unseren Gesetzen tragen - ohne dass die Religion als "mildernder Umstand" angeführt werden darf - hier sollte die Rechtsordnung nicht nachsichtig sein.
Ich meine, dass jede Religionsgemeinschaft klar machen sollte:
1. Glauben heißt FREIWILLIG subjektiv für wahr halten, was ich objektiv nicht als wahr beweisen kann (Kant) - und damit auch die Verpflichtung zur Toleranz, denn alles andere würde die Unsicherheit und Freiwilligkeit der Entscheidung diskreditieren.
2. Dieses und jenes darfst du innerhalb deiner Gemeinschaft glauben und sagen, aber nicht außer ihr im Umgang mit Andersgläubigen, da du damit den Primat der Toleranz verletzt.
3. Gerade für Religionen des Buches gilt: Wenn es nur EINEN Gott gibt, der ALLES und JEDEN geschaffen hat, so ist jeder von diesen zu achten a) weil er auch an Gott glaubt und ihn verehren will (selbst wenn die Verehrung in meinen Augen fasch ist), b) er eine Schöpfung Gottes ist und ich mich nicht an ihm vergreifen darf. - Entsprechendes gilt für den Umgang mit Polytheismus bzw. Atheismus.
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am 28. Februar 2015
1.
am 09. März 2015
2.
am 11. März 2015
3.
am 14. März 2015
4.
am 16. März 2015
5.
Kommentar zu Kommentar 2 am 16. März 2015
6.
Kommentar zu Kommentar 3 am 16. März 2015
7.
am 16. März 2015
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am 17. März 2015
9.
Kommentar zu Kommentar 8 am 21. März 2015
10.
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