Sehr geehrter Herr Himmel,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Sie schreiben in Ihrer Mail, dass Sie seit 47 Jahren ununterbrochen arbeiten. Wenn Sie in dieser Zeit Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, könnte sich daraus bereits ein Rentenanspruch ableiten. Um dies zu klären, wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung Bund unter der kostenlosen Servicetelefonnummer 0800-10004800. Die Deutsche Rentenversicherung Bund schickt seit 2005 jedem Versicherten über 27 Jahre, der mindestens für fünf Jahre (60 Kalendermonate) Beiträge gezahlt hat, jährlich ein Schreiben mit allen erfassten rentenrechtlichen Zeiten.
Das deutsche Rentenversicherungssystem ist im Sinne der Generationengerechtigkeit wohl austariert. Es funktioniert nach dem so genannten „Umlageprinzip“. Danach zahlen alle jetzigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die Rentenkasse ein, damit die heutigen Rentner aus diesem "Topf" ihre Rente beziehen können. Die Beiträge werden also nicht für den Einzelnen als Rücklage gesammelt, sondern sofort wieder als Renten ausgegeben.
Grundlage dafür ist der „Generationenvertrag“. Er ist ein unausgesprochener, nicht schriftlich festgelegter Vertrag zwischen der beitragszahlenden Generation, also den Erwerbstätigen, und der rentenempfangenden Generation, also den Rentnerinnen und Rentnern. Inhalt des Generationenvertrags ist, dass sich die jeweils erwerbstätige Generation verpflichtet, durch ihre Beiträge zur Rentenversicherung die Renten der ihr vorausgehenden Generation zu sichern – in der Erwartung, dass die folgende Generation die gleiche Verpflichtung übernimmt.
Aufgrund der demografischen Entwicklung verschiebt sich das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentnern: die Menschen werden immer älter und beziehen demzufolge länger Rente. Andererseits werden weniger Kinder geboren. Den Älteren stehen in Zukunft weniger Junge gegenüber.
Um künftig für den Ausgleich zwischen den Generationen zu sorgen, wurde 2007 die Rente mit 67 eingeführt. Ab diesem Jahr steigt das Renteneintrittsalter stufenweise bis zum Jahr 2029 von 65 auf 67 Jahre. Wer 1947 geboren wurde, kann mit 65 Jahren und einem Monat in Rente gehen, der Jahrgang 1959 mit 66 Jahren und zwei Monaten. Ab dem Jahrgang 1964 gibt es die Rente ohne Abzüge in der Regel erst mit 67 Jahren.
Würde das Renteneintrittsalter nicht steigen, wäre es unvermeidlich, entweder die Beiträge zu erhöhen oder die Renten zu kürzen. Bundeskanzlerin Angela Merkel sagte unlängst, die Rente mit 67 sei "die richtige Antwort auf den demografischen Wandel". Es sei dringend notwendig, diesen Weg zu gehen.
Versicherte haben allerdings auch in Zukunft die Möglichkeit, früher in den Ruhestand zu gehen. Für jeden Monat, den sie vorzeitig in Rente gehen, gibt es einen Renten-Abschlag von 0,3 Prozent. Wer aber beispielsweise 45 Jahre Beiträge gezahlt hat, wird auch weiterhin mit 65 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 12. Januar 2012
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am 17. Januar 2012
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am 18. Januar 2012
3.
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