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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Julian Dräger am 23. Oktober 2017
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Soziales

Rente

Sehr geehrte Frau Kanzlerin,

Ich würde Ihnen gerne eine Frage stellen.

Meine Mutter ist 55 Jahre alt und hat über 30 Jahre als Kindergärtnerin gearbeitet. Leider ist sie vor 5 Jahren schwer am Rücken erkrankt und muss Morphium nehmen. Sie hat schlimme Schmerzen und auch ihre Psyche leidet darunter. Seit vielen Jahren klagt sie jetzt um ihre Rente und hat mehrere Gutachten von Ärzten, welche bestätigen, dass sie nicht mehr arbeiten kann. Nun wurde ein Urteil gegen sie gefällt und sie soll wieder arbeiten. Welcher Arbeitgeber nimmt eine Frau, die so erkrankt ist? Wie soll jetzt Einspruch einlegen und vor das Bundessozialgericht gehen, was sicherlich wieder ein bis zwei Jahre dauert. Es kann doch nicht sein, dass wir so mit Menschen umgehen, zudem dies mehrere Gutachten bestätigen.

Verstehen Sie mich nicht falsch. Ich lebe gerne in Deutschland und habe nie angefangen Dinge wie die Flüchtlingspolitik zu hinterfragen. Ich habe Sie eher unterstützt, da wir helfen müssen, aber wir dürfen nicht die Menschen vergessen, welche hier mehrere Jahre hart gearbeitet haben. Meine Mutter leidet nach diesem vernichtenden Urteil sehr, da sie keine Bezüge erhält und ohne meinen Vater nicht leben könnte. Mein Vater muss sie sogar selbst versichern.

Wieso wird so mit erkrankten Menschen, welche lange gearbeitet haben und nichts für ihre Krankheit können, umgegangen?

Liebe Grüße
Julian Dräger