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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Wolfgang Mücke am 23. April 2014
12923 Leser · 6 Kommentare

Soziales

Rente mit 63

Sehr geehrte Fr. Dr. Merkel,

die Aussagen einiger Ihrer CDU-Abgeordneten irritieren mich.

Könnten Sie nicht einmal im Bundestag die Fakten zur Rente mit 63 klar stellen?

Da wird jetzt immer über die "Rente mit 63" gesprochen. Das Schlagwort ist die erste Täuschung. Richtig müsste es abschlagsfreie Rente "ab" 63 heißen.

In den Genuss der "Rente mit 63" kommen ca. 12.000 der 800.000 Neurentner. Das sind sehr wenige. Fr. Nahles spricht von 200.000 Neurentnern, die profitieren könnten. Das sind alle Rentner, die zwischen 63 und 65 die Bedingungen erfüllen. Also auch diejenigen, die statt mit 65 Jahren mit 64 Jahren und 11 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen können.

Dann wird von 160 Milliarden Euro Kosten bis 2030 gesprochen. Das betrifft das gesamte Rentenpaket. Die "Rente ab 63" wird ca. 10 Milliarden Euro bis 2030 kosten. Gemessen an der gesamten Rentenausschüttung von ca. 8 Billionen Euro bis 2030 sind das gerade mal 0,125 Prozent Mehrkosten. Das sind die sprichwörtlichen "peanuts".

Könnten Sie das bitte einmal veröffentlichen klarstellen oder meine Zahlen korrigieren? Leider stellt es Fr. Nahles nicht klar. Jedenfalls sind diese Zahlen nach meiner Meinung nicht den Aufstand wert, den einige CDU-Abgeordnete (zum Beispiel Dr. Linnemann oder Freiherr von Stetten) veranstalten. Vielleicht wissen sie nicht, von was sie reden.

Umgekehrt muss man sagen dürfen: Wer von 45 Jahren 2 Jahre arbeitslos war, hat nicht "45 Jahre hart gearbeitet".

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Mücke

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 16. Mai 2014
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Dr. Mücke,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Der Gesetzentwurf zu Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung liegt dem Bundestag zur Beratung vor. Wie Sie wissen, ist vorgesehen, dass ab 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen kann, wer 45 Jahre lang gearbeitet und Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Aus der Rente ab 63 wird schrittweise die Rente ab 65. Die Rente mit genau 63 gilt nur für Versicherte, die vor dem 1. Januar 1953 geboren sind und deren Rente nach dem 1. Juli 2014 beginnt. Für Versicherte, die nach dem 1. Januar 1953 geboren sind, steigt die Altersgrenze pro Jahrgang um zwei Monate. Wer also nach dem 1. Januar 1964 geboren wurde, kann nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen, wenn er das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Bundeskanzlerin Merkel hat in ihrem Video-Podcast vom 10. Mai 2014 darauf hingewiesen, dass aus der abschlagsfreien Rente ab 63 schrittweise wieder eine abschlagsfreie Rente ab 65 Jahre wird. http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Mediathek/medi...

Die Rente ab 63 ist verbunden mit durchschnittlichen Kosten in Höhe von zwei Milliarden Euro pro Jahr, langfristig wird sie rund drei Milliarden Euro pro Jahr kosten.

Theoretisch könnten rund 200.000 Beschäftigte von der abschlagsfreien Rente ab 63 Jahren profitieren. Wie viele Beschäftigte sie tatsächlich in Anspruch nehmen, bleibt abzuwarten. Es ist keineswegs sicher, dass alle der rund 200.000 Beschäftigten auch tatsächlich früher in Rente gehen. Nach geltendem Recht können auch heute Versicherte im Alter von 63 in Rente gehen – allerdings mit Abschlägen. Weitere Informationen: http://www.rentenpaket.de/rp/DE/Alle-Fakten/Die-Leistunge...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (6)Schließen

  1. Autor Helmut Krüger
    am 23. April 2014
    1.

    Ich denke mal, es ist schicht und einfach a) sowohl eine Frage der Medienmacht (Rente ab 63 bis unter 65) wird populistisch verkürzt auf Rente mit 63 und b) auch der griffigen Formulierung von PR-Agenturen, was dafür sorgt, dass der "politische Bereich" schon selbst das so verkürzt von sich gibt.

    Analoges, auch wenn es etwas ganz anderes ist, waren bei Einführung die 1 Euro-JOBS. Keiner, der die Geschichte entwickelt hat - so fragwürdig sie ohnehin schon ist - hat von 1 Euro JOBS gesprochen, immer nur ging es darum, ehrenamtliche Tätigkeiten zu fördern und den damit verbundenen Mehraufwand jenseits inflationär betriebenen Quittungswesens PAUSCHAL ZU VERGÜTEN.

    Der Begriff "Mehraufwandsentschädigung" hat sich juristisch gehalten, in den Medien, im Volksmund und in der politischen Debatte wird aber in hemdsärmliger Weise von 1 Euro JOBS gesprochen. Zum Nachteil der Betroffenen, die dann a) sich tatsächlich psychisch abgespeist fühlen und b) genau in die Konkurrenzlage mit anderen adäqat Bezahlten hineingedrängt werden. Bis zum gemeinsamen Stellenpool von normal Bezahlten und MAElern im Land Berlin. Sowohl bei der vorherigen Berlinischen Regierung als auch bei der jetzigen.

  2. Autor Erhard Jakob
    am 29. April 2014
    2.

    Der Staat sollte dafür sorgen, dass es
    überhaupt keine Arbeitslosen
    und H4-ler gibt.
    .
    Arbeit = Ehre und Würde.
    .
    Alle, die ohne Arbeit sind,
    wissen wovon ich rede.
    .
    Es sollte folgender Artikel in das Grund-
    gesetzt aufgenommen werden:
    .
    *Das Recht und die Pflicht auf
    Arbeit bilden eine Einheit.*

  3. Autor dietrich czioska
    am 06. Mai 2014
    3.

    Bei der Rente mit 63 Jahren wird ein Theater gemacht ,als wenn die
    Welt untergeht! Ich persönlich empfinde es schon als Mobbing
    gewisser Leute,wenn diese so für Gerechtigkeit sind sollten Sie
    Ihre Mütterrente überprüfen! Bürger die nie in die Rentenkasse ein-
    gezahlt haben bekommen Geld aus dieser, Die Rentenkasse ist für
    die da die einzahlen , Sie ist kein Selbstbedienungsladen ! Ich bin
    auch der Meinung jeder sollte das Recht und die Pflicht haben zu
    arbeiten! Es gab in Deutschland Zeiten da haben die Mütter 5 Kinder
    gehabt,keine Waschmaschine ,keine Zentralheizung,keinen Kühl-
    schrank usw.55qm für 6 Personen ,es hat keiner geklagt! Heute
    haben manche Mütter 1 Kind und sind überlastet weil Hartz 4 der
    bequeme Weg ist ?? Man sollte mehr für die Kinderbetreuung tun
    und Eltern mit mehr als einem Kind in Deutschland mehr Unterstützung geben wenn Sie arbeiten ( eigenes Haus)! Unterstützung für Alleinerziehende ist auch unsere Pflicht . eine
    Pflicht zur Arbeit sollte aber da sein. Ich frage mich , wovon leben
    Menschen die zu uns kommen und 15 -20 Jahre arbeiten und in
    Rente gehen mit 67!

  4. Autor Wolfgang Mücke
    Kommentar zu Kommentar 2 am 09. Mai 2014
    4.

    Werter Hr. Jakob,

    ein Recht auf Arbeit kann und wird es nicht geben.

    Niemand kann einen Arbeitgeber dazu zwingen, mehr Leute einzustellen. Das Personal muss zur Nachfrage passen.

    Niemand kann gezwungen werden, alternativ selbstständig zu arbeiten. So mancher heutige Arbeitslose wäre dazu auch nicht in der Lage.

    Der Staat als Rückfallebene kann auch nicht beliebig viele Leute anstellen. Der Staat kann weder beliebig die Steuern erhöhen, noch kann er weiter an der Schuldenuhr drehen. Wo so etwas hinführt, konnte man in Greichenland sehen, wo der Prozentsatz der Leute im öffentlichen Dienst maßlos höher war als sonst in der EU.

  5. Autor Wolfgang Mücke
    Kommentar zu Kommentar 3 am 09. Mai 2014
    5.

    Die Mütterrente ist ein zweites Problem.
    Angenommen, niemand hätte Kinder und es gäbe keine Mütter, dann gäbe es überhaupt keine Rente mehr. Niemand würde mehr in den Generationenvertrag einbezahlen.
    Kinder sind neben der Rentenzahlung die wesentliche Basis der Rente. Daran gemessen ist die Mütterrente immer noch viel zu gering. Gemessen daran müsste es auch ein Väterrente geben.
    Wenn es eine Kindergeneration gibt, die einbezahlt, dann hat auch die Elterngeneration ein Recht auf Rente, auch wenn sie nicht selbst einbezahlt hat. In der DDR gab es auch eine Art Rentensystem im Generationenvertrag. Deshalb ging es für die Bürger der neuen Bundesländer im deutschen Rentensystem nahtlos weiter.
    Nach dem Krieg gab es eine Währungsreform. Die Reichsmark war gestorben, die DM kam. Trotzdem konnte die Rente nahtlos weitergeführt werden. Das war derselbe Effekt.
    Kinder von Pensionären zahlen vielleicht in die Rentenversicherung ein, obwohl ihre Eltern Pension bekommen. Kinder von Rentnern werden vielleicht Beamte, zahlen nichts in die Rentenversicherung ein und die Eltern bekommen trotzdem Rente. Das gleicht sich alles aus. Auch darum wird ein viel zu großer Bohei gemacht.

  6. Autor Erhard Jakob
    am 11. Mai 2014
    6.

    Dietrich,
    auch ich bin der Meinung, dass es ein Recht
    und eine Pflicht auf Arbeit geben muss.
    .
    Menschen, die >nicht arbeiten< geht es
    oft am Besten und das darf nicht sein.
    .
    Die Einen lassen andere für sich arbeiten,
    denen geht es besonders gut.
    .
    Die Anderen lassen die Allgemeinheit (Steuer-
    zahler) für sich arbeiten und denen
    geht es auch nicht schlecht.
    .
    Die Arbeiter (Geringverdiener) verdienen oft
    so wenig, dass sie meist nicht davon leben
    können. Das darf einfach nicht sein.

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