Sehr geehrter Herr Jentzsch,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Einen Beschluss zur „Rente mit 68“ gibt es nicht. Die Bundesregierung hat vielmehr entschieden, schrittweise und über einen langen Zeitraum bis zum Jahr 2029 die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung von bisher 65 auf 67 Jahre anzuheben.
Hintergrund dieser wichtigen und richtigen Maßnahme ist die Alterung unserer Gesellschaft. Leider werden immer weniger Kinder geboren, die Zahl der Erwerbstätigen nimmt ab. Kommen heute drei Erwerbsfähige auf einen Rentner, wird das Verhältnis 2030 höchstens zwei zu eins sein.
Gleichzeitig haben die Menschen in Deutschland - erfreulicherweise - eine viel höhere Lebenserwartung als früher. Ein heute 65-jähriger Mann wird im Durchschnitt 82 Jahre alt, eine Frau sogar 85. Demzufolge beziehen sie auch deutlich länger Rente. Waren es 1960 noch zehn Jahre, so werden Renten heute im Durchschnitt 17 Jahre gezahlt. Das hat Folgen für die Rentenkasse. Ziel muss es sein, die Zahl der Erwerbstätigen und Beitragszahlern im Verhältnis zu den Rentenbeziehern zu erhöhen. Mit der Rente mit 67 hat Deutschland auf die Herausforderungen reagiert, die der demografische Wandel für Gesellschaft und Arbeit bringt.
Die Anhebung des Renteneintrittsalters geschieht auch nicht sofort. Sie beginnt erst 2012. Und wer vor 1947 geboren ist, ist davon gar nicht betroffen und kann wie bisher mit 65 Jahren in Rente gehen. Die Jüngeren haben Zeit, sich auf die Änderungen vorzubereiten. Sie dürfen gleichzeitig mit ihren Beitragszahlungen aber nicht überfordert werden.
Die Anhebung der Altersgrenze erfolgt ab 2012 zunächst in 1-Monats-Stufen. Wer 1947 geboren wurde, kann mit 65 Jahren und einem Monat in Rente gehen. Ab dem Geburtsjahrgang 1959 erfolgt die Anhebung des Renteneintrittsalters in 2-Monats-Schritten. Frauen und Männer dieses Jahrgangs können dann mit 66 Jahren und 2 Monaten Rente beziehen. Für 1964 und später Geborene schließlich gibt es ab dem Jahr 2029 eine abschlagsfreie Rente in der Regel erst mit 67 Jahren.
Es gibt aber auch Ausnahmen von der Rente mit 67. Dazu zählen Versicherte mit mindestens 45 Jahren Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, selbstständiger Tätigkeit, Pflege von Angehörigen sowie aus Zeiten der Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr eines Kindes. Sie können wie bisher mit 65 Jahren und ohne Abschläge in Rente gehen. Von dieser Regelung profitieren insbesondere Arbeiter und Handwerker, die meist schon in jungen Jahren ihre Ausbildung begonnen haben. Weitere Ausnahmeregelungen gibt es für langjährig Versicherte, für schwerbehinderte und erwerbsgeminderte Personen. Mehr Informationen: www.deutsche-rentenversicherung.de; Stichwort „Rente mit 67“.
Insgesamt ist eine längere Teilhabe am Erwerbsleben notwendig. Gesellschaft und Wirtschaft können auf die Potenziale der älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht verzichten. Entsprechend müssen auch die Arbeitsbedingungen zunehmend altersgerecht gestaltet werden. Hierbei sind neben der Politik vor allem Arbeitgeber und Gewerkschaften gefragt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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