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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Helmut Hummel am 10. März 2011
22745 Leser · 2 Kommentare

Soziales

Rentenangleichung Ost-West

Werte Bundeskanzlerin Frau Dr. h. c. Angela Merkel,

gestatten Sie mir als Vorsitzender der Seniorengruppe 1 ZHV von ca. 540 Mitgliedern und Mitglied des Ortseniorenrates Berlin mit ca. 2400 Mitgliedern der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft einige Anliegen und Erwartungen an Sie heranzutragen in der Hoffnung, dass Sie sich für gute und gerechte Lösungen einsetzen.

1. Im Koalitionsvertrag nach der Wahl 2010 hat die Bundesregierung vereinbart ein einheitliches Rentengebiet in Ost und West noch in dieser Legislaturperiode zu schaffen. Auch wenn dieses Thema komplex ist so sollte es doch möglich sein wie auch bei der Finanzkrise innerhalb kurzer Zeit eine für alle befriedigende Lösung zu finden, ohne das jetzige und künftige Rentner im gesamten Bundesgebiet schlechter gestellt werden.

2. Als angemessener erster Schritt kann eine Erhöhung des aktuellen Rentenwertes Ost im Verhältnis zum Rentenwert von mindestens 1:1,93 zum 01.07.2011 sein, mit dem Ziel einen konkreten Termin zur Vollangleichung des Rentenwertes Ost an den Rentenwert festzuschreiben.

3. Gemäß der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung halten wir eine allgemeine Erhöhung des aktuellen Rentenwertes zum 01.07.2011 um ca. 2 % für berechtigt und gleichzeitig eine Streichung des Nachholfaktors und der Rente mit 67, um insbesondere Altersarmut zu vermeiden.

4. Prekäre Arbeitsverhältnisse haben in Deutschland in einem Ausmaß zugenommen, das so nicht hinnehmbar ist. Die gesetzliche Festsetzung von Mindestlöhnen in allen Branchen und Industriezweigen von zunächst mindestens 8,50 € und deren stete Anpassung an die Inflationsrate ist eine Grunderfordernis.

Werden Sie sich für diese Punkte einsetzen?

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Hummel
Vorsitzender der Seniorengruppe 1 (ZHV)

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 08. April 2011
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Hummel,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, ein einheitliches Rentensystem in Ost und West einzuführen. Allerdings ist es eine sehr komplexe Aufgabe, die noch bestehenden Unterschiede der Rentenberechnung in Ost und West zu beseitigen. Zu beachten sind beispielsweise die (heute noch geltende) rentenrechtliche Hochwertung der Löhne in den neuen Ländern oder auch die unterschiedlichen Beitragsbemessungsgrenzen. Im Ergebnis sind nicht nur die Rentnerinnen und Rentner, sondern - je nach Ausgestaltung - auch die Versicherten und Steuerzahler in Ost und West betroffen.

Eine gute Lösung im Sinne aller Beteiligten erfordert Sorgfalt und Sensibilität, um die Interessen aller Beteiligten angemessen zu berücksichtigen und ein Ergebnis zu finden, das in den alten wie in den neuen Ländern akzeptabel ist. Und Bundestag und Bundesrat müssen die Lösung gutheißen.

Die Prüfung durch die Bundesregierung, wie eine Vereinheitlichung der Rentensysteme aussehen kann, wann und wie sie erreichbar ist, dauert noch an. Deshalb können wir Ihnen leider nicht mitteilen, wann das Gesetzgebungsverfahren beginnt.

Wie im geltenden Recht vorgesehen, erfolgt die Anpassung der Rentenwerte zum 1. Juli 2011. Die Rentenwerte erhöhen sich in den alten wie in den neuen Ländern um 0,99 Prozent. Für den Rentenwert Ost greift in diesem Jahr die Schutzklausel, wonach die Anpassung in den neuen Ländern mindestens so hoch sein muss wie in den alten Ländern.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Bernd Pfeiffer
    am 18. März 2011
    1.

    Vielleicht würde ein Staffelung mit Höchstgrenze der Rente für eine Rentenerhöhung eine Entlastung der Kosten bringen,zumal für Altrenten Beträge gezahlt werden,von denen wir in der Osthälfte nur träumen und eine Aussparung keineswegs eine Benachteiligung einer sowieso zu hohen Rente bringen würde.Alle Renten zu erhöhen wäre dann nicht erforderlich und eine Angleichung an das "Westniveau"realistischer.

  2. Autor Erhard Jakob
    am 04. April 2011
    2.

    Ich befürworte das Model von Prof. Dr. Kurt Biedenkopf (CDU).
    Dort ist festgelegt, dass jeder eine Grundrente erhalten soll,
    von der er bescheiden leben kann. Das heißt, dass er von
    der Rente eine bescheidene Wohnung mieten, sich ange-
    messen kleiden und ernähren kann. Ohne wegen jeder Kleinigkeit aufs Amt zu müssen und laufend per Antrag um
    Unterstützung (Mietzuschuss usw) betteln zu müssen.

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