Sehr geehrter Herr Neufeld,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Margot Honecker erhält – wie Millionen anderer Rentnerinnen und Rentner aus der ehemaligen DDR – eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Wer behauptet, sie habe „nie einen Pfennig/Cent“ Rente eingezahlt, übersieht: Ebenso wie die Beitragszahler in den alten Bundesländern unterlagen auch die Beschäftigten in der DDR der Sozialpflichtversicherung. Sie haben mit ihren Beiträgen die Renten im Umlageverfahren finanziert.
Als Ministerin für Volksbildung hatte Margot Honecker eine Spitzenposition im DDR-Partei- und Staatsapparat. Für solche Positionen hat der Gesetzgeber eine rentenrechtliche Sonderregelung geschaffen: Bei der Rentenberechnung werden nicht die früheren hohen Einkommen berücksichtigt, sondern nur das jeweilige Jahresdurchschnittseinkommen, das die Menschen in der DDR erzielt haben. Entgegen häufiger Darstellungen erhält Margot Honecker keine eigene Ministerversorgung und keine Zusatzversorgung.
Die Höhe ihrer gesetzlichen Rente unterliegt allerdings dem Datenschutz und ist der Bundesregierung nicht bekannt.
Für Rentenansprüche, die sich aus früheren Zusatz- und Sonderversorgungs- systemen der DDR ableiten, gilt: Sie können nur dann erlöschen, wenn ein Strafverfahren betrieben wird oder Beschuldigte sich solchen Verfahren durch Flucht ins Ausland entziehen. Gegen Margot Honecker ist kein Verfahren eröffnet worden.
Im Übrigen: Das Rentenrecht lässt sich nicht einsetzen, um das SED-Unrecht strafrechtlich zu bewältigen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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