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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
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Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
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Die Kanzlerin direkt
Rettungsgasse
Ich bin seit mehreren Jahren in unserer örtlichen Feuerwehr wo man mit außergewöhnlichen Situation in Kontakt kommt, heute morgen hatten wir mal wieder leider wieder einen Unfall auf der A1.
Bei der Anfahrt war wie immer die rettungsgasse ein Problem, teilweise standen die Fahrzeuge zu viert nebeneinander, das diese die eine rettungsgasse gebildet hatten einfach ignoriert wurden, die Helfer mußten sich die letzten knapp 1500 Meter zufuß zum Unfall bewegen da die Fahrzeuge nicht durch kamen...
Jede Sekunde zählt!
Meine Frage, können wir es nicht auch wie in Österreich jeder der die rettungsgasse behindert muss zahlen! Es klappt dort sehr gut, das einsatzfahrzeuge eine Kamera einbauen dürfen und am ende ausgewertet wird wer die einsatzkräfte behindert hat oder sich stark falsch benommen hat muss zahlen, da dies wohl die einzige Lösung ist.
Oder weitere Schilder aufstellen damit die Fahrzeugführer wissen wie sie sich richtig verhalten, da uns aufgefallen ist das viele nicht genau wissen wie es richtig ist.
Ich finde es enttäuschend zu wissen wir fahren "freiwillig" zu einem schweren Unfall mit eingeklemmten Personen sehen Dinge die man keinem wünscht hoffen nur das wir nicht zu spät kommen ... wir spielen gegen die Zeit
Und bei sowas können alle helfen, bitte helfen auch Sie!
Die Schilder wären schon eine große Hilfe, sowie Kameras, klar es kostet Geld jedoch wurde mir noch beigebracht das kein Mensch einen bezahlbaren wert hat.
Ich danke Ihnen und hoffe sie können helfen
Kommentare (2)Schließen
am 15. Januar 2016
1.
Kommentar zu Kommentar 1 am 16. Januar 2016
2.
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