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Beantwortet
Autor Wolfgang Mücke am 19. April 2008
15983 Leser · 0 Kommentare

Soziales

Riesterfaktor

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

überall wird über den Riesterfaktor gesprochen, niemand klärt genau über den Riesterfaktor auf.

Klar ist:
Arbeitnehmer können 4%, maximal 2.100 Euro jährlich für die Riesterrente sparen. Dafür bekommen sie Zuschläge und können die Raten von der Steuer absetzen.

Die Kosten für diese Zahlungen werden bei den statistischen Durchschnitts-Nettoeinkommen zur Berechnung der Rente berücksichtigt. Die sich durch das Riestersparen ergebenden Abschläge bei der Rente nennt man Riesterfaktor.

Mich interessiert nun:
In welchen Kalenderjahren wurde und wird die Rente um welchen %-Betrag wegen des Riestersparens gekürzt?

Wenn man die Prozentzahlen über die Jahre addiert und die Summe liegt signifikant neben den 4% Riestersparen, wie wird das begründet?

Ist beim Ausgleich berücksichtig worden, dass die Arbeitnehmer nicht mit 4% belastet werden, weil es Zuschläge und Steuervergünstigungen gibt?

Für eine Information wäre ich dankbar. Sie würde auch zur Versachlichung der Rentendebatte führen.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Mücke

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 28. Mai 2008
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Mücke,

vielen Dank für die Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Gleich zu Beginn die Bitte um Verständnis, dass sich in diesem Rahmen die vielschichtige Rentenformel nicht ausführlich darstellen lässt. Dazu verweisen wir zum Beispiel auf die Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

http://www.bmas.de

Ziel der Rentenformel ist es, die Generationengerechtigkeit zu gewährleisten. Dazu werden die stärkeren Belastungen für die Jüngeren durch den Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge in der Rentenanpassungsformel berücksichtigt. Durch diesen sogenannten Riester-Faktor fallen somit die Rentenanpassungen niedriger aus. Seit 2003 werden die Mehrbelastungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die private Altersvorsorge in mehreren Stufen (Riester-Treppe) von jeweils einem halben Prozentpunkt auf die Rentnerinnen und Rentner übertragen. Gegenwärtig sind es drei Prozent, im Jahr 2011 wird dann der maximale Betrag für den Altersvorsorgeanteil von vier Prozent berücksichtigt. Dieser Wert geht in die Rentenformel ein.

Dabei dämpft jede Stufe die Rentenanpassung um rund 0,65 Prozent. Die Rentenanpassung in diesem Jahr wäre um 0,64 und 2009 um 0,63 Prozent gemindert worden. Weitere 0,4 Prozent von der diesjährigen Rentenerhöhung hätten durch den Anstieg des Beitrages zur Gesetzlichen Rentenversicherung 2007 von 19,5 auf 19,9 Prozent abgezogen werden müssen. Somit wäre angesichts der mäßigen Lohnentwicklung 2007 von durchschnittlich 1,4 Prozent nur eine geringe Rentenerhöhung von 0,46 Prozent möglich gewesen.

Nach drei Nullrunden und einer geringen Anpassung 2007 wäre das zu wenig gewesen, um auch die Rentnerinnen und Rentner angemessen am Aufschwung zu beteiligen. Deshalb hat der Bundestag auf Vorschlag der Bundesregierung beschlossen, die Riestertreppe in diesem und im kommenden Jahr auszusetzen. Dadurch erhöhen sich die Renten zum 1. Juli um 1,1 Prozent (0,46 plus 0,64 Prozent).

Die beiden ausgesetzten Stufen werden 2012 und 2013 nachgeholt. Dank der günstigen wirtschaftlichen Entwicklung kann diese Rentenerhöhung ohne eine Anhebung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung bezahlt werden. Dadurch bleibt auch die finanzielle Belastung der Jüngeren auf ein erträgliches Maß begrenzt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung