Liebe Besucherinnen und Besucher,
seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
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Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Kultur, Gesellschaft und Medien
Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Sehr geehrte Frau Dr. Merkel, sehr geehrte Damen und Herren des Bundespresseamts,
der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde bekanntermaßen zwischen den Rundfunkanstalten und den Ministerpräsidenten der Bundesländer abgeschlossen.
In § 2 Abs. 1 werden die Inhaber von Wohnungen als Beitragsschuldner angegeben.
Liegt darin nicht ein Verstoß gegen den sog. Fremdtilgungswillen gemäß §§ 267f BGB vor?
Oder verschweigen die Vermieter/Hausverkäufer (arglistig?) beim Anmieten/Kauf von Wohnungen iSdV, daß der Fremdtilgungswillen stillschweigendend eingegangen wird?
Die selbe Frage stellt sich natürlich auch für Betriebe.
MfG
Kommentare (6)Schließen
am 17. Oktober 2014
1.
am 18. Oktober 2014
2.
Kommentar zu Kommentar 1 am 19. Oktober 2014
3.
Kommentar zu Kommentar 3 am 20. Oktober 2014
4.
am 21. Oktober 2014
5.
am 21. Oktober 2014
6.
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