Sehr geehrter Herr Ebert,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Wie Sie richtig bemerken, sind die Bundesländer für Hörfunk und Fernsehen sowie deren Finanzierung zuständig. Deshalb kann die Bundesregierung keinen Einfluss auf Art und Höhe der Rundfunkbeiträge nehmen. Daher von unserer Seite nur einige allgemeine Anmerkungen:
Der Rundfunk ist eines der Massenkommunikationsmittel. Ihm kommt aufgrund seiner Breitenwirkung sowie der technischen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen eine besondere Stellung zu. Diese ist auch nicht mit der gedruckten Presse vergleichbar. Das Bundesverfassungsgericht folgert aus der Rundfunkfreiheit des Grundgesetzes einen Grundversorgungsauftrag der öffentlich-rechtlichen Anstalten. Das beinhaltet, Programme für die Gesamtheit der Bevölkerung anzubieten, umfassend und in voller Breite des klassischen Rundfunkangebots zu informieren und die Meinungsvielfalt zu sichern. Einen entsprechenden Verfassungsauftrag gibt es für die Presse nicht, daher gibt es auch keine öffentlich-rechtliche Zeitung.
Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Grundsatzentscheidungen die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hervorgehoben. Zum Programmauftrag der öffentlich-rechtlichen Sender gehört es, die Bevölkerung umfassend mit Informationen, Bildung, Kultur und Unterhaltung zu versorgen. Den privaten Rundfunk in seiner gegenwärtigen Form darf es nur geben, wenn ein öffentlich-rechtliches Rundfunksystem im publizistischen Wettbewerb mit privaten Veranstaltern steht. Wegen ihrer kommerziellen Ausrichtung können private Fernseh- und Radiosender dazu keine Alternative anbieten.
Es ist allein Aufgabe der Länder, die von der Verfassung vorgegebene Rundfunkordnung auszugestalten. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Rundfunkfreiheit sind die Bundesländer verpflichtet, eine Rundfunkordnung zu schaffen und zu bewahren, die die Freiheit der Meinungsbildung fördert.
Mit dem neuen Rundfunkbeitrag haben die Länder seit Beginn dieses Jahres die Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks auf ein neues Fundament gestellt. Heute ist der Rundfunkempfang längst nicht mehr an die klassischen Radio- und Fernsehgeräte gebunden. Eine gleichmäßige und damit gerechte Einbeziehung aller Rundfunkteilnehmer ist immer schwieriger, wenn man auf die einzelnen Empfangsgeräte abstellt. Deshalb werden seit Januar alle Haushalte herangezogen.
Änderungen der rechtlichen Grundlagen der Rundfunkbeiträge können ausschließlich die Länder veranlassen. Bei wichtigen und grundsätzlichen Angelegenheiten des Rundfunks geschieht dies durch die Rundfunkkommission der Ministerpräsidenten der Länder.
Weitere Informationen:
Zu den Rundfunkgebühren http://www.ard.de/intern/finanzen/rundfunkbeitrag/ard-run...
Zum neuen Rundfunkbeitrag ab 1. Januar 2013 www.rundfunkbeitrag.de
Zum aktuellen Rundfunkstaatsvertrag http://www.die-medienanstalten.de/?id=111
Zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 17. Oktober 2013
1.
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