Sehr geehrte Frau von Platen,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die von Ihnen angesprochene Möglichkeit der Rückführung von Drittstaatsangehörigen in ein anderes Land setzt stets eine Verständigung mit diesem voraus. Mit Libyen gibt es keine solche Verständigung; die Lage dort ist weiterhin fragil. Darüber hinaus stellen extremistische Gruppierungen wie der sogenannte "Islamische Staat" eine terroristische Bedrohung in der Region dar. Die Europäische Union bleibt durch Diplomatie und konkrete Unterstützung in Libyen und der Region engagiert, um so ein stabiles, funktionsfähiges Staatswesen mit einer handlungsfähigen Regierung vor Ort zu entwickeln. Stabilität und Sicherheit innerhalb Libyens werden den illegalen Migrationsdruck nach Europa mindern. Die lebensgefährliche, von kriminellen Schleppern betriebene Migration beginnt nicht erst an der libyschen Küste. Libyen bleibt aufgrund der instabilen Sicherheitslage und der fehlenden staatlichen Kontrolle über weite Teile der Küstenbereiche weiterhin das primäre Transitland der Migrationsbewegung von Nordafrika über See nach Europa. Sowohl in Libyen selbst als auch schon auf dem Weg dorthin sind viele Migranten erheblichen Gefahren für Leib und Leben ausgesetzt. Gerade diese Menschen haben meist sehr geringe Chancen, als Asylbewerber oder Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention in Deutschland anerkannt zu werden und damit Bleiberecht zu bekommen.
Die EU ist daher sehr bemüht, im Rahmen des Möglichen die Migrationszusammenarbeit mit Libyen sowie mit den Nachbarländern im Norden Afrikas und südlich der Sahara zu vertiefen. Es gilt, Fluchtursachen zu mindern, den Schutz der EU-Außengrenzen sicherzustellen und die von kriminellen Schleppern betriebene illegale Migration zu bekämpfen, um das sinnlose Sterben auf dem Mittelmeer zu beenden. Dies sind Kernelemente der Erklärung von Malta des Europäischen Rates vom Februar 2017.
In diesem Zusammenhang ist auch die Operation EUNAVORMED Sophia zu sehen. Wenn ein Boot in Seenot angetroffen, ein Notruf empfangen wird oder die Seenotleitstelle einen Auftrag erteilt, sind Seefahrer nach dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen und dem Übereinkommen zum Schutze menschlichen Lebens auf See zur Hilfeleistung verpflichtet. Die Seenotleitstelle (Maritime Rescue Coordination Centre, MRCC) Rom koordiniert die Rettungseinsätze. Kernauftrag der Operation Sophia bleibt aber die Bekämpfung der Schleuser auf hoher See. Zusätzlich unterstützt die EU bereits die lybische Küstenwache, um die Seenotrettung selbstständig im Einklang mit internationalem Recht und internationalen Standards durchzuführen und so möglichst früh das Geschäftsmodell der Schleuser zu unterbinden. Dies dient auch dazu, Flüchtlingsboote von der lebensgefährlichen Überfahrt abzuhalten. Seit Beginn der Mission haben die Hinweise der Operation Sophia zur direkten Festnahme von über 100 Schleusereiverdächtigen durch italienische Behörden geführt. Deutschland ist seit Beginn im Mai 2015 an der Operation beteiligt.
Erklärung von Malta
http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/20...
Operation Sophia
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/06...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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