Sehr geehrter Herr Braun,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Bundesregierung will einen deutlichen Schwerpunkt bei der Beseitigung von Engpassstellen im Verkehrsnetz und dem Ausbau überlasteter Hauptverkehrsachsen setzen. Verkehrswege müssen dort ausgebaut werden, wo der Bedarf am höchsten ist. Insbesondere muss in den Erhalt der Bausubstanz investiert werden. Eine Förderung nach Himmelsrichtungen gibt es dabei nicht.
Gemäß Artikel 85 und 90 des Grundgesetzes planen, bauen und verwalten die Länder die Bundesfernstraßen im Auftrag des Bundes. Zu diesen Aufgaben gehören Planung und Durchführung von Bauarbeiten auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen, auch ihre Instandhaltung.
Sie beklagen in Ihrer Mail den schlechten Zustand der Straßen in Rheinland-Pfalz. Ihr zuständiger Ansprechpartner wäre daher das Landesverkehrsministerium in Mainz. Das gilt umso mehr, wenn es sich nicht um Bundes-, sondern um Landesstraßen handelt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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Sehr geehrter Herr Braun,
vielen Dank für Ihre Anfrage zu Investitionen in das Straßennetz und dem Zustand der Straßen in Westdeutschland. Ich möchte Ihnen dazu gerne aus Sicht des Bundesverkehrsministeriums antworten.
Die Bundesregierung will einen deutlichen Schwerpunkt bei der
Beseitigung von Engpassstellen im Verkehrsnetz und dem Ausbauüberlasteter Hauptverkehrsachsen setzen. Verkehrswege müssen dort ausgebaut werden, wo der Bedarf am höchsten ist.
Insbesondere muss in den Erhalt der Bausubstanz investiert werden. Eine Förderung nach Himmelsrichtungen gibt es dabei nicht.
Lassen Sie mich bitte noch grundsätzliches erläutern: Gemäß Artikel 85 und 90 des Grundgesetzes planen, bauen und verwalten die Länder die Bundesfernstraßen im Auftrag des Bundes. Zu diesen Aufgaben gehören die Planung und Durchführung von Bauarbeiten auf Bundesautobahnen und
Bundesstraßen; aber auch deren Instandhaltung.
Sie beklagen in Ihrer Mail den schlechten Zustand der Straßen in Rheinland-Pfalz. Ihr zuständiger Ansprechpartner wäre daher das Landesverkehrsministerium in Rheinland-Pfalz. Dies gilt einmal mehr, wenn es sich nicht um Bundes- sondern um Landesstraßen handelt.
Ich wünsche Ihnen alles Gute und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Im Auftrag
Jürgen Frank
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