Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Jessica H. am 20. April 2009
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Arbeitsmarkt

Schützen der Bezeichnung "Tierpsychologe/in"

Sehr geehrter Frau Merkel,

Die "Tierpsychologie" ist schon lange ein umstrittenes Thema. Das Problem in diesem Gebiet ist, dass der Titel "Tierpsychologe" nicht geschützt ist und somit frei verwendet werden kann. Dies führt dazu, dass sich viele Leute ohne das nötige Fach- und Praxiswissen, ohne fundierte und anerkannte Ausbildung in diesem Gebiet, als "Tierpsychologe" ausgeben und verhaltensauffällige Tiere behandeln.

Dies kann dazu führen, dass es dem betreffenden Tier sogar noch schlechter geht als zuvor. Viele selbst ernannte "Tierpsychologen" meinen mit der Arbeit als "Tierpsychologe" schnell viel Geld verdienen zu können, weil sie sich diese Arbeit viel zu einfach vorstellen.

Die Psyche des Tieres ist, (ebenso wie die des Menschen) ein sehr komplexes und schweres Fachgebiet. Nicht um sonst ist die Psychologie des Menschen ein so langwieriges Studienfach. Ebenso, wie man sich auch nicht einfach so den Titel des Psychologen geben kann, sollte es mit dem Titel des "Tierpsychologen" auch sein.

Die Bezeichnung "Tierpsychologe/in“ soll gesetzlich geschützt werden und nur von Absolventen des universitären Studienganges der Tiermedizin mit Fachrichtung Verhaltenstherapie geführt werden dürfen.

Mit freundlichen Grüßen