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Abstimmungszeit beendet
Autor Bettina Berens am 06. Oktober 2009
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Bildung

Schulpflicht ----> Schulrecht

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ich würde Ihnen gerne eine Frage stellen.

Ich habe zwei Kinder 9/2,5 Jahre alt. Ich hätte vor 10 Jahren nicht gedacht, daß ich mich mit dem Thema Schule nochmal beschäftigen müßte, da war ich 35.

Vor 35 Jahren hatte ich als Schüler das Gefühl, das mit der Schule könnte besser sein. Jetzt muß ich feststellen, das Gefühl ist ungefähr das gleiche geblieben.

Um es kurz zu machen: Die Schulpflicht wurde aus bestimmten Gründen eingeführt (Während die Einführung der Schulpflicht im 17. und 18. Jahrhundert in erster Linie auf die Disziplinierung der Untertanen zielte http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeinbildung ), die Einteilung in Haupt/Real/Gym wurde aus bestimmten Gründen (Die Volksschule wurde aus den folgenden Gründen im 19. Jahrhundert als Einheitsschulart für alle eingeführt: Gesundheitsmängel als Folge der Kinderarbeit wird von den Rekrutierungsstellen des Militärs beklagt, Durchsetzung der allgemeinen Schulpflicht, Alphabetisierung der Bevölkerung, Nationalerziehung als Teil der Nation. http://de.wikipedia.org/wiki/Volksschule) eingeführt.

Ich finde, Deutschland ist mittlerweile so weit, daß wir das Recht auf Bildung auch damit ausdrücken, daß Kinder ein Recht auf Schule haben, die in jeglicher Form das Werden der Kinder in den Vordergrund stellt und nicht die Anforderungen, die z.B. die Wirtschaft an seine Arbeitnehmer stellt.

Können wir aus der Schulpflicht ein Schulrecht machen?

Können wir Regeln aufstellen, daß Eltern, die in der Lage sind, die schulische Entwicklung der Kinder selbst in die Hand nehmen möchten, dies auch tun können? Das sie, auch wenn sie nicht die finanzielle Möglichkeit haben, die Kinder auf Privatschulen zu schicken, mehr tun können, als das System zu leisten in der Lage ist?

Die Schweiz z.B. hat dieses Anliegen umgesetzt (In der Schweiz (bis auf 2 Kantone), Australien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien und den USA besteht anstatt der Schulpflicht eine Bildungspflicht oder Unterrichtspflicht http://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht#Alternativen)

Ich vermittel meinen Kindern, daß Lernen Spaß macht, genauso wichtig ist wie essen und trinken. Ich möchte das dieser Rechtsanspruch dahingehend dingfest gemacht wird und ich anhand der vorgegebenen Regeln dem Staat im Zweifelsfall mein Kind entziehen kann.

Ich bin auf Ihre Antwort sehr gespannt.

Mit freundlichen Grüßen
Bettina Berens