Sehr geehrte Frau Krüger,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Ihr Anliegen ist nachvollziehbar, weil sich die Menschen in Mitteleuropa heute durchschnittlich 90 Prozent der Zeit in Innenräumen aufhalten. Sie sind dort vielen Substanzen ausgesetzt – nicht alle sind gesundheitlich unbedenklich.
Die Bundesregierung ist sich dessen bewusst und hat gehandelt. So wurde der Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) eingerichtet, der bundeseinheitliche, gesundheitsbezogene Richtwerte für Schadstoffe in der Innenraumluft festlegt. In dieser Arbeitsgruppe arbeiten Expertinnen und Experten des Bundes und der Länder zusammen. Die Geschäftsstelle führt das Umweltbundesamt (UBA).
Auf der Grundlage toxikologischer Untersuchungen hat der AIR für eine Reihe von gesundheitsschädlichen Substanzen Innenraumrichtwerte abgeleitet. Als Richtwert I (RW I) gilt dabei die Raumluftkonzentration einer Substanz, bei deren Erreichen oder Unterschreiten selbst nach lebenslanger Belastung keine gesundheitlichen Wirkungen zu erwarten sind (Vorsorgewert). Der RW II bezeichnet den Wert, bei dessen Überschreiten sofortiges Handeln zur Minimierung der Raumluftbelastungen erforderlich ist (Eingreifwert).
Anhand dieser Richtwerte lässt sich im Einzelfall abschätzen, ob bestimmte Schadstoffkonzentrationen gesundheitlich bedenkliche Werte erreichen und Maßnahmen nötig sind. Das UBA hat auf seiner Internetseite eine Liste aller Innenraumrichtwerte eingestellt und bietet dazu auch Informationsveranstaltungen an.
Weitere Hinweise finden Sie hier:
Informationen des Ausschusses für Innenraumrichtwerte
http://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/kommissio...
Schwerpunkte 2017: Jahrespublikation des Umweltbundesamtes
http://www.umweltbundesamt.de/publikationen/schwerpunkte-...
Fachgespräch „Gesundheitliche Bewertung der Innenraumluftqualität“ am 15. September 2017
http://www.umweltbundesamt.de/service/termine/fachgesprae...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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