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Beantwortet
Autor M. Siebert am 05. Mai 2009
12257 Leser · 0 Kommentare

Gesundheit

Schweinegrippe, Schokolade und Tabakgifte

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,

die Goethe-Universität definiert "Pandemie" mit Verweis auf Wikipedia so:

"Unter Pandemie (griechisch ???????? - alles Volk betreffend) versteht man den länderübergreifenden oder sogar weltweiten Ausbruch einer Krankheit. Im Gegensatz zur Epidemie ist eine Pandemie nicht örtlich beschränkt. Das bedeutet, dass eine Pandemie die ganze Weltpopulation betreffen kann und nicht an den Grenzen eines Landes oder eines Kontinents Halt macht. …" (1)

Würden durch die sogenannte Schweinegrippe weltweit täglich hunderttausende und in Deutschland 350 bis 400 Opfer nach qualvollem Leiden elendig sterben, würde die Regierung das einfach so geschehen lassen? oder ALLES tun, um dieses Sterben schnellstens zu stoppen?

Würden weltweit täglich hunderttausende und in Deutschland 350 bis 400 Menschen an mit Gift verunreinigter Schokolade elendig sterben, würde die Regierung das einfach so geschehen lassen? Oder würde ALLES getan werden, um dieses Sterben schnellstens zu stoppen?

Würde man die Verursacher der Gift-Schokolade vor Gericht stellen, damit sie bestraft werden? Oder würde sich die Regierung mit den Giftmischern zusammensetzen und Gesetze aushandeln, damit diese weiterhin ihre giftige Schokolade unters Volk bringen können? Würde man einen Kompromiss dergestalt aushandeln, dass auf die Schokoladenverpackung Warnhinweise angebracht werden mit dem Hinweis, dass der Verzehr dieser Schokolade tödlich sein kann und man Kindern davon nicht zu essen geben soll?

Würden Erwachsene wissend um die Giftigkeit anderen und auch Kindern von dieser Schokolade zu essen geben bzw. heimlich unters Essen mischen, würden diese Täter straffrei ausgehen, auch wenn die „Schokoladenzwangsbeglückten“ nachweislich durch diese Schokolade zu Tode kamen?

Würde es Sie beeindrucken, würde die WHO den Ländern dringendst empfehlen, den Verkauf dieser Schokolade sofort zu unterbinden? Würden Sie der Empfehlung der WHO folgen und entsprechende Maßnahmen anordnen?

Würden Sie bei diesem Massensterben die vergiftete Schokolade zur "Chefsache" erklären? Mit welcher Konsequenz? Würden Sie Herstellung, Vertrieb und Verzehr dieser Schokolade stoppen? Wenn ja, sofort? in einem Jahr nach dem Tod von rund 140.000 Menschen? Oder nach 7 ½ Jahren, wenn mehr als eine Million Bundesbürger durch diese Gift-Schokolade z.B. an Herzkreislaufversagen, Krebs u.a. Erkrankungen elendig verstorben sind?

Frau Dr. Merkel, vielleicht finden Sie diese Anfrage reichlich unsinnig, und vielleicht denken Sie, ich sei nicht ganz richtig im Kopf …

Bitte ersetzen Sie in meinen Zeilen das Wort "Schokolade" durch "Tabakwaren" und "essen" durch "atmen" - und schon wissen Sie, dass wir uns in absoluter Realität befinden. (2)

Mögen Sie meine Fragen beantworten, obwohl sie nicht fiktiv, sondern vollständig real sind?

Sie haben das Thema Nichtraucherschutz - vermutlich eben wegen der vielen Schwerstkranken und Toten durch den Tabakkonsum - zur "Chefsache" erklärt. Es gibt ein Bundesgesetz, deren Bereinigung seltsamerweise den Bundesländern zugeschoben wurde, die wiederum sich wehrend betonen, dass die Zuständigkeit nicht bei den Ländern, sondern beim Bund liegt:

Es handelt sich um § 5 Absatz 2 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) (3), der viele Bürger zwingt, Ihren Lebensunterhalt in mit krebserregenden Stoffen vergifteter Atemluft zu verdienen, weil es ihrem Chef sowie nikotindrogensüchtigen Kunden so gefällt und dieses Bundesgesetz dem Chef sein Vorgehen erlaubt.

Arbeitnehmer in Betrieben, in denen die Atemluft mittels Tabakrauch vergiftet wird, leiden in exorbitant hoher Zahl an Krankheiten der Atemorgane und versterben in besonders hoher Zahl an Lungenkrebs. (2) Wären die Innenräume von Fabriken derart schadstoffbelastet wie z.B. verrauchte Gaststättenräume, müssten die Arbeiter auf jeden Fall Atemschutzmasken tragen, wenn nicht gar der Betrieb sofort geschlossen würde. (2)

Ich bitte ernsthaft um eine ganz konkrete Antwort auf meine ganz konkreten Fragen. - Dazu weise ich Sie darauf hin, dass mir Ihre Antwort an Herrn Frick (4) bereits bekannt ist, und meine Fragen darin nicht beantwortet sind.

Mit freundlichem Gruß

Margot Elisabeth Siebert
Diplom-Sozialwirtin, Heilpraktikerin

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(1)
http://www.med.uni-frankfurt.de/fachklinik/unfallchirurgi...

(2)
http://www.tabakkontrolle.de/
http://www.dkfz.de/de/index.html

(3)
http://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/__5.html

(4)
http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/19860

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 17. Juni 2009
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Sieber,

vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

In der Antwort vom 14. April 2009 zu einer ähnlich gelagerten Frage von Herrn Viktor Frick http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/19860#post_20464, auf die Sie sich in Ihrer E-Mail beziehen, finden Sie Antworten auch zu Ihren Fragen. Dort sind die Rechtslage und die zahlreichen Maßnahmen zur Förderung des Nichtrauchens dargestellt. Einen ausführlichen Überblick über die zahlreichen Maßnahmen zur Rauchentwöhnung gibt überdies die Antwort der Bundesregierung vom 9. April 2009 auf eine „Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN betreffend Maßnahmen zur Rauchentwöhnung“ (BT-Drs. 16/12507) http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2009/2009_101/07.html

Zu der von Ihnen angesprochenen Regelung in der Arbeitsstätten-Verordnung ist zu ergänzen: Ein bundesweit einheitliches Rauchverbot in sogenannten Eckkneipen über die Arbeitsstätten-Verordnung zu regeln, hat der Deutsche Bundestag unlängst abgelehnt. Eine solche Regelung widerspräche der derzeitigen Gesetzeslage, bei der das Rauchverbot in Gaststätten über das Gaststättenrecht geregelt ist. Das heißt: Ein Rauchverbot in Kneipen kann nur in Landesgesetzen festgelegt werden.

Der § 5 Abs. 2 der Arbeitsstätten-Verordnung enthält eng begrenzt eine Lockerung der Nichtraucherschutzregelung für Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr. Seit das Nichtraucherschutzgesetz und die entsprechenden Ländergesetze zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens gelten, betrifft dies praktisch nur noch Betriebe der Gastronomie. Je nach Landesgesetzgebung für Gaststätten hat der Arbeitgeber – das heißt hier: der Wirt oder die Wirtin – einen erweiterten Entscheidungs- und Handlungsspielraum inne, bei der er/sie auch die Interessenlagen von rauchenden Gästen und Kunden berücksichtigen kann. Diese begrenzte Flexibilität entbindet den Wirt jedoch nicht von seiner Verantwortung als Arbeitgeber für die nichtrauchenden Beschäftigten.

Ein Rauchverbot über die Arbeitsstätten-Verordnung hätte außerdem den Nachteil, dass es nicht in Kneipen gelten würde, die vom Inhaber allein bzw. seinen Angehörigen mit geführt werden. Geschützt wären dann nur die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, nicht aber die Gäste.

Übrigens hat auch der Präsident des Europäischen Parlaments kürzlich erklärt, die Europäische Union habe keine Kompetenz für ein Rauchverbot. Damit wird bekräftigt, dass die Einführung eines europäischen Rauchverbots aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen nur sehr eingeschränkt möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung