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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Heidi-Marie Rost am 09. November 2017
9602 Leser · 1 Kommentar

Die Kanzlerin direkt

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin

Bei mir wurde eine lebensgefährliche Krankheit, nämlich Systemischer Sklerodermie diagnostiziert. Mein Immunsystem greift ua. meine Lunge an. Der Arzt ein Lungenfacharzt hat mir
ein Medikament verschrieben, dass die Krankheit vielleicht stoppen kann. Jetzt prüft der medizinische Dienst in Regensburg seit 2 Monaten ob das Medikament wirtschaftlich
vertretbar ist.Ich nehme das Medikament bereits seit 3 Wochen und ich merke es wirkt. Im Gegensatz zu dem üblichen Cortison für (12 Euro 200 Stck )das nicht hilft sehr unverträglich ist für den Magen. Ich brauche wieder ein neues Rezept das ich selbst zahlen muss ca.270 Euro. Der medizinische Dienst und die Mitarbeiter von der Barmer Regensburg Frau Lange,Herr Werner sagen es ist Gesetz, dass die Wirtschaftlichkeit geprüft wird und ob es bezahlt wird. Ich habe 42 Jahre in die staatliche Krankenkassen, jetzt Barmer einbezahlt. Ich war nie krank, rauche, trinke nicht treibe viel Sport.Ich kann nichts dafür, daß ich diese Krankheit habe, es kann jeden treffen man weiß nicht woher sie kommt. Ich frage mich wirklich und bin geschockt, dass man in Deutschland sein lebenswichtiges Medikament beantragen muss und geprueft wird ob es bezahlt wird, nach jahrelanger Mitgliedschaft. Man kann es nicht fassen, ich hätte das niemals geglaubt so lange ich gesund war. FRAGE :
Kann so ein Gesetz sein, das uns die wir jahrelang einzahlten bei gefährlichen Krankheiten nur Billig Medikation zusteht ?
Denn wir schaffen es Millionen Fremde zu versorgen?

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 08. Dezember 2017
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Rost,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Ihren Schilderungen nach prüfen derzeit Ihre Krankenkasse und der Medizinische Dienst, ob die von Ihrem Arzt favorisierte Therapie unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit medizinisch geboten ist. Bitte haben Sie Verständnis, dass das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung keine individuelle Prüfung Ihres Falles vornehmen kann.

Im Sozialgesetzbuch V ist grundsätzlich festgelegt, welche Leistungen die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) durch die Krankenkassen erbringen müssen. Was das im Einzelnen bedeutet, wird im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt. Im G-BA arbeiten alle zusammen, die etwas mit der gesetzlichen Krankenversicherung zu tun haben: Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Krankenhäuser. Gemeinsam beschließt der G-BA Richtlinien, die die Einzelheiten der medizinischen Versorgung regeln. Der Bundesausschuss entscheidet, welche Behandlungen und Medikamente die GKV bezahlt und welche nicht.

Der Staat gibt den gesetzlichen Rahmen vor und achtet darauf, dass die Regeln eingehalten werden. Die Leistungen müssen nach dem Sozialgesetzbuch ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

Wenn Sie Zweifel daran haben, dass Ihre Interessen ausreichend berücksichtigt werden, können Sie sich an die "Unabhängige Patientenberatung Deutschland“ (UPD) wenden. Die UPD gibt Auskunft zu Gesundheitsfragen. Dort können sich Patienten einfach, schnell und kostenfrei beraten lassen.
https://www.patientenberatung.de/de

Sie können sich auch an die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten, Ingrid Fischbach, wenden. Hier erhalten Sie - auch telefonisch - Informationen zu Ihren Patientenrechten:
https://www.patientenbeauftragte.de/

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

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  1. Autor Roland Schneider
    am 22. November 2017
    1.

    Das ist nicht akzeptabel in einem demokratischen, sozialen Staat.

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