Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Axel Münch am 28. August 2017
9906 Leser · 3 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel,

am Tag des Mauerbaus am 13. August 2017 haben Sie im Fernsehen erklärt, dass Sie sich einsetzen das dieses Unrecht was da geschehen ist nicht vergessen wird und entsprechende Entschädigungen geleistet werden. Wir wurden denunziert, bespitzelt und inhaftiert nur weil wir die ersten in unseren Firmen waren, die die Ausreise erstellten. Die Stasi dachte, wir hätten dies angezettelt!! Was nicht der Fall war. Uns wurde vorgeworfen, öffentliche Herabwürdigung der DDR, bekamen jeder 1 Jahr!! Unsere große Tochter 18 Jahr, musste sich mit der Ankündigung, wenn es nicht klappt kommt sie den Eltern nach und die Geschwister ins Heim, um die beiden kümmern! Wir wurden nach einem halben Jahr begnadigt und kamen direkt mit Bussen in die BRD. Die beiden kleinen kamen ein 1/2 Jahr später und die Große 11/2 Jahre später nach. In unserer Akte steht durch die Ermittler, der Fam. Münch konnte nichts nachgewiesen werden! Aber das Urteil sei gerechtfertigt, da in beiden Firmen Ruhe eingekehrt sei!!
Die Trennung der Kinder sowie meiner Frau und mir war schlimmer als alles was man ertragen musste! Nun meine Frage, uns fehlen 6 Tage zur Opferrente, warum wurde diese erhöht und die anderen bekommen nichts? Haben wir weniger gelitten! Die Rente sollte angeglichen werden auf BRD Satzung! Nach der Einigung waren wir dann wieder DDR Bürger und bekamen diese Rente! Wo ist da die Gerechtigkeit im Rechtsstaat?
Wir sind 70 und 71 Jahre Ich arbeite noch, meine frau hat 43 Jahre gearbeitet die gemeinsame Rente 1.750,00 €

Mit freundlichen Grüßen
Fam. Münch

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 29. September 2017
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Münch,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Es ist richtig: Die Bundesregierung hat die wirtschaftliche Situation der Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR verbessert. Neben der Opferrente wurden auch die Ausgleichsleistungen nach dem Rehabilitierungsrecht erhöht.
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/V... https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2014/10...

Die Vorschriften zur sogenannten SED-Opferrente sagen Folgendes:
Gemäß § 17a des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes können rehabilitierte Verfolgte eine besondere monatliche Zuwendung erhalten, wenn sie insgesamt mindestens 180 Tage rechtsstaatswidrige Haft erlitten haben und wenn sie in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind:
https://www.gesetze-im-internet.de/strrehag/BJNR118140992...
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Strafrecht...

Zudem sieht § 19 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes eine Härteregelung vor. Sie lautet: „Ergibt sich eine besondere Härte daraus, dass keine Kapitalentschädigung oder keine besondere Zuwendung gezahlt wird, kann die zuständige Behörde dem Antragsteller diese Leistung zuerkennen.“

Ob Sie möglicherweise unter eine Härtefallregelung fallen könnten, können und dürfen wir von hier aus nicht beurteilen. Sie müssten sich erneut an die für Sie zuständigen Stellen wenden. Denn die Bundesregierung kann zu persönlichen Einzelfällen weder konkret Stellung beziehen noch eine rechtliche Beurteilung vornehmen. Wir bitten dafür um Ihr Verständnis. Mit Blick auf die gesetzlichen Rentenansprüche gilt: In Ost- wie in Westdeutschland werden die Renten auf Grundlage der tatsächlich erzielten Arbeitsentgelte berechnet, für die Rentenversicherungsbeiträge gezahlt worden sind. Nachteile durch das unterschiedliche Einkommensniveau werden ausgeglichen, indem man die ostdeutschen Arbeitsentgelte rechnerisch auf Westniveau anhebt.

Das beseitigt fast 30 Jahre nach dem Mauerfall jetzt auch in der Rentenversicherung die Unterschiede zwischen Ost und West und vollendet die soziale Einheit Deutschlands. Die Renten steigen unabhängig von der weiteren Lohnentwicklung in sieben Schritten bis zum 1. Juli 2024 auf 100 Prozent des Westwerts.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (3)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 28. August 2017
    1.

    1.750,00 € geteilt durch 2. Das ist doch eine ganz normale Rente
    für Bürger, die im Osten ihr Leben lang gearbeitet haben!

  2. Autor Christian Adrion
    am 30. August 2017
    2.

    Natürlich ist das zu wenig Geld, aber glauben Sie mir, Sie sind noch gut dran, denn ich bekomme für 49 Jahre ununterbrochener Arbeit ganze 744,00 Euro. Darin sind noch 50 Euro Kassenzuschuß enthalten. Also eigentlich sind es nur 694,00 Euro Rente. Das für 49 Jahre Arbeit!!!!!

  3. Autor Claudia Peetz
    am 18. September 2017
    3.

    wer soll das eigentlich alles bezahlen wäre da meine Frage
    Es erfolgten durch die ehemalige Trennung Deutschlands logischer Weise keine Einzahlungen in die Rentenkasse in Deutschland. Woher soll dann eine gute Rente kommen.
    Meine Mutter erhält auch nur eine kleine Rente, welche eindeutig unter Ihrer liegt und sie hat eingezahlt, uns groß gezogen, ect.....

    Opfer- oder gar Reparationszahlungen würde es bei mir nicht geben!!! Haben Sie schon mal davon gehört, dass Indianer oder auch ehemalige Sklaven derartige Leistungen beziehen??? Nein, nur der Deutsche zahlt - das ist unfassbar und nicht nachvollziehbar!

  4. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.