Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Gerda Adler am 14. Dezember 2016
7048 Leser · 0 Kommentare

Innenpolitik

Sehr geehrte Frau Dr. Angela Merkel Bundeskanzlerin

Ich möchte Ihnen gern eine Frage stellen!

Ist es richtig, das Strahlenfolter in Dresden keine Straftat ist?

Der Generalstaatsanwalt des Freistaates Sachsen
Dresden, 06.Dezember 2016
Telefon: 0351 4462970
Telefax:446 2970
Bearb.: Herr Oberstaatsanwalt Dr. Henke
AZ: 25 Zs 1965/16
Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung

BESCHLUSS

Ein strafrechtlicher Anfangsverdacht besteht nur dann, wenn nach den Naturgesetzen eine Straftat zumindest als möglich erscheint.
Eine Strahlenfolter durch elektrische Impulse ist kein durch ein
Naturgesetz bestätigter Geschehensablauf. Mithin bestehen auch keine Anhaltspunkte für eine Straftat.
Im Auftrag
gez. Dr. Henke Oberstaatsanwalt

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin!
Sie sind nicht nur die Bundeskanzlerin, sondern auch Physikerin, daher E- Strahlenwaffen Ihnen nicht unbekannt.
Was haben Naturgesetz mit einer Strahlenfolter zu tun?
Kein betroffener Bürger, möchte daran zugrunde gehen!
Bitte um Ihre Unterstützung!
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Gerda Adler Dresden