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Status der Beiträge
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Die Kanzlerin direkt
Selbständige Kraftfahrer und die Deutsche Rentenversichrung
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
in den Jahren, wo wir noch über 5 Mio. Arbeitslose hatten, wurde mit "Ich - AG" und "Überbrückungsgeld" jedem die Selbständigkeit schmackhaft gemacht. Auch ich habe mich mit Hilfe der Agentur für Arbeit erfolgreich Selbständig gemacht.
Nach der Gewerbeordnung und nach Finanzrecht ist die Ausübung meiner Selbständigkeit auch kein Problem: Ich bin selbständiger Kraftfahrer und habe im Rahmen einer AÜ auch weitere Selbständige Kraftfahrer nach Bedarf beschäftigt, teilweise waren diese auch vorher arbeitslos.
Jetzt soll ich nach einer Prüfung der RV für diese Leute Sozialbeiträge nachzahlen. Eine Richtlinie der RV besagt, daß die RV erst einmal alle Diejenigen, für die Sozialbeiträge nachträglich erhoben wurden, von der RV geprüft werden sollen ob es sich hier um Scheinselbständigkeit oder doch um "reale" Selbständigkeit handelt. Ein Subunternehmen der selber sozialversicherungspflichtige Beschäftigte hat ist in meinen Augen sicher nicht scheinselbständig !
Diesem kommt die RV aber in keinster Weise nach ! Statt dessen drängt sie auf Zahlung ( da ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat ), notfalls strebt man durch die Krankenkassen, als ausführendes Organ ein Insolvenzverfahren an, da der geforderte Beitrag mich und auch andere in den absoluten Ruin führt !
Ein Gerichtsurteil, ob die Forderung der RV dem Grunde nach und auch der Höhe der Forderung nach rechtens ist, ist noch nicht gefallen !!!
Bin ich nur ein Bauernopfer in einem Politikum oder betreibt die RV Rechtsbeugung ?
Es kann doch nicht im Sinne des Staates sein Existenzen zu vernichten und neue Hartz IV - Fälle zu schaffen
Kommentare (3)Schließen
am 17. März 2013
1.
am 02. April 2013
2.
am 29. Juli 2013
3.
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