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Beantwortet
Autor gerhard wick am 28. März 2013
12341 Leser · 1 Kommentar

Die Kanzlerin direkt

sicherheit von spareinlagen für bürger der brd

sehr geehrte frau dr. merkel, nach der zypernkriese frage ich mich wie in wie weit ich ihren zusicherungen von 2009 noch glauben darf wo sie hand in hand mit herrn steinbrück erklärten dass deusche spareinlagen bis weit über eine million sicher wären. es gibt bürger wie mich, die ein leben lang gespart haben um ihre altersvorsorge anzusparen. ich habe viel im ausland gelebt und habe meine ganzen ersparnisse 2001 nach deutschland repatriiert als ich meinen ruhestand ab 2001 in deutschland plante.die meissten deutschen machen es genau umgekehrt.ihre einlagensicherung ,die sie uns 2009 versprachen hat mich beruhig ,aber nach ihren kehrtwendungen in der energiewende und besonders nach der mindestsicherung jetzt im falle zypern von nur 100.000.-euro haben mich bestürzt. für mich, der keine rente bekommt wäre es das sichere aus nach 2 jahren wenn deutschland in eine solche fatale kriese käme.bitte machen sie vor der wahl in september ganz klar wie sie das heute sehen. ich nehme fest an dass ihre versprechen von 2009 immer noch volle gültigkeit für deutsche bürger, die ihre alterseinlagen bei einer deutschen bank haben, gültig sind. das schreckgespenst einer rot grünen regierung in september würde mich dann bereits jetzt zum handeln zwingen damit ich meine familie auch weiter zuverlässig versorgen kann.leider hat herr steinbrück so viele kehrtwendungen seit seiner kanzlerkandidatur gemacht dass für ihn eine regierungsteilnahme für mich total unakzeptabel wäre, wie er ja auch sagte , er würde nie unter ihnen zur verfügung stehen. frau merkel, klare wörte wären jetzt angesagt.wen soll ich sonst wählen??

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 18. April 2013
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Wick,

vielen Dank für Ihre Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

In Deutschland sind Kundeneinlagen und Kundenforderungen aus Wert- papiergeschäften geschützt. Falls ein Kreditinstitut nicht mehr in der Lage ist, seinen Kunden das Geld zurückzuzahlen, sind bei uns und in allen anderen EU-Ländern Ansprüche bis 100.000 Euro durch die gesetzliche Einlagensicherung abgesichert.

Banken sind in Deutschland zudem gesetzlich verpflichtet, ihre Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften durch Zugehörigkeit zu einer Entschädigungseinrichtung zu sichern. Durch die gesetzliche Anleger- entschädigung haben die Kunden im Schadensfall Anspruch auf 90 Prozent ihrer „Forderungen aus Wertpapiergeschäften“, maximal auf 20.000 Euro. In Deutschland und in vielen anderen Staaten gibt es darüber hinaus eine freiwillige Einlagensicherung: Zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung und Anlegerentschädigung haben zahlreiche private Banken, private Bausparkassen und öffentliche Banken zusätzliche freiwillige Regelungen getroffen, die Kundengelder über den gesetzlichen Mindestrahmen hinaus absichern.

Für Zypern gilt: Dort waren die beiden großen Banken faktisch nicht mehr zahlungsfähig. Auch der Staat hatte nicht mehr das Geld, um die Einlagen zu sichern – auch nicht die 100.000 Euro.

Daher mussten die anderen Staaten der Eurozone helfen, um eine Insolvenz des Landes zu verhindern. Eine wichtige Maßnahme hierbei ist die Rettung der Banken. Würden die nämlich pleite gehen, wäre nicht nur das Geld der Großinvestoren verloren, sondern auch das der Kleinanleger - zu 100 Prozent.

Die Eurogruppe hat gemeinsam entschieden, im Fall Zypern Eigentümer und Gläubiger an den Kosten zu beteiligen - also diejenigen, die die Krise mit verursacht haben. Chance und Risiko sind zwei Seiten derselben Medaille. Das stärkt die Glaubwürdigkeit bei den Steuerzahlern in den Euro-Staaten und damit auch das Vertrauen in unsere gemeinsame Währung.

Weitere Informationen: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2012...

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2013...

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Intervie...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 10. April 2013
    1.

    Frau Dr. Merkel kann genauso wenig in die Zukunft sehen,
    wie Herr Dr. Steinbrück. *(Wahl)Versprechen* sind
    Versprechen und mehr nicht.

    *Ihre Renten sind sicher* war auch ein Versprechen
    von Norbert Blüm. Im Kern hat er sein Versprechen
    bis heute auch gehalten.

    Solange Frau Dr. Merkel dieses Versprechen halten kann, wird sie
    es sicher auch halten. Wenn die Wähler anders entscheiden
    und die Mehrheit des Volkes ROTROTGRÜN wählt, dann
    kann sie nur noch wenig dafür tun, dass sie ihr Ver-
    sprechen weitere 4 Jahre Gültigkeit hat.

    Steinbrück suchte vor geraumer Zeit einen Wettpartner.
    Mit dem er wetten kann, dass es den Euro auch
    noch in 20 Jahren geben wird.

    Ich habe mich gemeldet und wollte dagegen wetten.
    Allerdings hat er offensichtlich *kalte Füße* bekom-
    men und wollte nicht in einer öffentlich inszenierten
    Wette gegen micht antreten.

    In jedem Fall sollte man mit Prognosen vorsichtig sein.
    Zumal, wenn sie die Zukunft betreffen. Meißtens
    kommt es 1. anders und 2. als man denkt.

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