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Abstimmungszeit beendet
Autor F. Stockinger am 26. August 2013
10518 Leser · 6 Kommentare

Innenpolitik

Sie haben kein Geld, Scheißegal Luxus SL Cabrio fahren, dann nach 7 Jahren Schuldenfrei ?

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

Ist dies möglich in Deutschland ?

Und eine GmbH nach der anderen gründen ?

Vielen Dank, dass es nach der gültigen Gesetzgebung möglich ist in Luxus zu Leben, mit vollen Zügen Geld zu verbrassen und dann plötzlich auf einmal, das viele Geld ist weg, kein Problem, am besten ist da eine GmbH, kann man gleich eine neue GmbH gründen, da geht es wieder von vorne los, aber na ja eine Privatperson für Privatinsolvenz reicht auch. Es wird ja nicht der Lebensstandard nachgefragt oder geprüft, und ob möglicherweise hier dadurch durch den vollkommenen überzogenen Lebensstandard die Insolvenz mutwillig entstanden ist. Resultierend nach der Beschlussfassung des Gesetzes nach 7 Jahren Schuldenfrei haben dadurch selbstverständlich gebührend die Banken reagiert, so dass somit plötzlich dadurch Kleingewerbetreibende für eine Finanzierung eines Wohneigentum nicht genügend Sicherheiten haben, und deshalb keine Finanzierung bekommen. Aber Gottseidank wird es ja besser, fragt sich nur für wen, ab dem nächsten Jahr wird dieses Gesetz verändert, ich meine nach unten verändert, hoppla da sind es nur noch nach 3 Jahren Schuldenfrei. Vielen Dank.

Kommentare (6)Schließen

  1. Autor Frank Uwe Stockinger
    am 16. September 2013
    1.

    Man kann sich aber auch die Frage stellen was haben Mietnomaden und Insolvenz gemeinsam ?

    In beiden Fällen muss irgend jemand den entstandenen Flurschaden bezahlen.

    Und immer ist es jemand der den entstandenen Flurschaden nicht zu verantworten hat.

    In diesen Fällen sind es dann die Vermieter oder Gläubiger.

    Das Resultat ist immer das Gleiche :

    Die Schulden werden per Gesetz erlassen.

    Verständlich ausgedrückt, per Gesetz geschenkt.

    So gesehen ist das auch ein Wirtschaftlicher Aufschwung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Frank Stockinger

  2. Autor Erhard Jakob
    am 18. September 2013
    2.

    Frank,
    .
    was du hier beschreibst, gilt natürlich nur
    für einen >Gerichtsprotokollfälscher-
    Verbrecherstaat< (sehr milde aus-
    gedrückt). Für einen Rechtsstaat
    gilt das natürlich nicht!

  3. Autor Frank Uwe Stockinger
    am 18. September 2013
    3.

    Hi Erhard,

    na ja ich weiß nicht, was meist Du dazu.

    2004 mit 300 000 Euro Privatinsolvenz.

    Mit dem SL Cabrio zum Gericht gefahren, allesrdings auf eine GmbH angemeldet, die dem Bruder gehört, und der nächste Verwandte war Geschäftsführer.

    Komisch ist nur diese GmbH ging 4 Jahre später auch in Insolvenz, trotz Bargeld Einnahmen.

    Und im gleichen Jahr wurde dann gleich wieder eine neue GmbH angemeldet.

    Also wenn ich das richtig verstehe, dauert die Insolvenz Zeit derzeit 7 Jahre, ab 2014 sind es nur noch 3 Jahre.

    Das heißt doch innerhalb dieser Zeit, soviel wie möglich an die Gläubiger zurück zu bezahlen..

    Und was dann am Ende nicht zurück bezahlt wurde, wird dann per Eidesstatt erlassen.

    Für mich heißt das per Gesetz geschenkt, auch eine Form von Neuzeit Wirtschaftswunder.

    Geprüft wird auch nicht der Lebens Standard, ob unter Umständen die Insolvenz mutwillig herbei geführt wurde, durch einen überzogenen nicht angemessenen Luxus Lebensstandard.

    Der entstandene Flurschaden muss von irgend jemand bezahlt werden, nämlich die Gläubiger.

    Ich frage mich, woher sind die 25 000 Euro für die Anmeldung der neuen GmbH in 2008.

    Aber Erhard da Du Dich so gut auskennst, kannst Du bestimmt ein paar Möglichkeiten erläutern.

  4. Autor Erhard Jakob
    am 23. September 2013
    4.

    Hallo Frank,
    .
    ganz sicher gibt es in einem Rechtsstaat auch Gesetze
    nach dem man solche Art von *Flurschaden*
    angemessen bestraffen bzw.
    ahnden kann.
    .
    Es stellt sich nur die Frage, ob der zuständige Richter,
    die begangenen Straftaten bzw. Rechtsverletzungen
    auch angemessen bestrafen bzw. heilen will.
    .
    Wenn der Straftäter und der Richter - *Sportfreunde*
    im gleichen *Sportclub* sind - dann sich nicht.

  5. Autor Frank Uwe Stockinger
    am 23. September 2013
    5.

    Hallo Erhard,

    es gibt so viele Gesetze für irgendetwas.

    Ja die Kunst der Rhetorischen freien Auslegung.

    Aber langsam mutiert das mit der Insolvenz zum Volkssport.

    Schließlich werden die Schulden, die nicht zurückbezahlt werden, derzeit nach 7 Jahren und nächstes Jahr ab 3 Jahren per Gesetz geschenkt

    Denn irgend jemand muss dann den entstandenen Flurschaden ja bezahlen, meistens die den Flurschaden nicht zu verantworten haben.

  6. Autor Erhard Jakob
    am 24. September 2013
    6.

    Hallo Frank,
    ja leider hast du Recht!
    .
    Nur: "Was tun?" sprach
    Zeus, *die Götter sind
    alle besoffen!*

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