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Status der Beiträge
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Die Kanzlerin direkt
Skandal - Kurz-Mitreise unserer freizügigberechtigten Kinder durch Botschaft im Ausland blockiert
Wir ausgedehnt auf unsere Kinder sind freizugsberechtigt, da wir lange im EU-Ausland gelebt haben. Die Botschaft in Dakar kümmert sich nicht um EU-Recht und läßt unsere Kinder nicht mit uns reisen. Die Botschaft bezeichnet Geburtsurkunden des Herkunftslandes generell als unsicher und legalisiert sie nicht. Jedenfalls für die FreizügK ist diese nationale Bewertung irrelevant, nötig wären individuelle Gründe, die Urkunden sind auch von einem anderen EULand legalisiert, ausreichend da Recht Herkunftsland für Bewertung ausreicht. EU-Recht/Rechtstatus einer Angelegenheit ist EU-einheitlich unter meistgünstigen Voraussetzungen; Angehörige sind außer Kindern sowieso bereits alle Personen ohne denen die FreizügK nicht benutzt wird, ausreichend , daher wäre Nachweis der Kinder-Eigenschafr garnicht kritusch. FreizügK informal, Glaubhaftmachung ausreichend, Gegenbeweis hat die Behörde. S.Hoffmann Komm.z.FreizügG, auch Urt. VG St. 11K3419/12 Rdnr. 20,22,27,28,30,34,35
Ein Migrationswesen was auch Berechtigte blockiert, und sein Staat, verlieren jede Legitimation, ferner werden dann alle Wege und Mittel legitim, und Angekommene brauchen und werden die Eingebirenen nicht zu respektieren. Außerdem gehört zu den Voraussetzungen eines legitimen Staats, Bürger mit effektiven Vorrechten vor Nichtgürgern. Wenigstens keine Benachteiligung!
Der Zustand dauert schon 2 Monate an, bei Nachsuchen um gnädige Aufnahme könnten Vertretungen asiatischer Länder zum Nachweis ihres Interesses bereits zahkreiche Unterlagen zu meiner Arbeit zur Steuerung, Bahnkontrolle von Satelliten sowie physikalischer Grundkagen für moderne Waffen verlangt haben. Dieser Vorfall ist potentiell folgeträchtig.
Sorgen Sue dafür daß Ihre Botschaft EU-Recht und unsere Familie respektiert, Reisehindernisse für uns beseitigt, alle Dokumente günstig für Gebrauch unserer FreizügK bereitstellt. Ich werde überall darauf hinweisen daß Sie dazu aufgefordert wurden
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am 28. November 2016
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am 01. Dezember 2016
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am 04. Dezember 2016
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am 08. Dezember 2016
4.
am 24. Dezember 2016
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am 30. Dezember 2016
6.
am 31. Dezember 2016
7.
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